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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg
Ausgabe 12/2023
Amtlicher Teil
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1. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Gemeinde Lehesten

Der Gemeinderat der Gemeinde Lehesten hat in seiner Sitzung am 05.07.2023 die 1. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Gemeinde Lehesten beschlossen. Die Aufsichtsbehörde des Landratsamtes hat mit Schreiben vom 17.11.2023 die vorzeitige Bekanntmachung nach § 21 Abs. 3 S. 3 ThürKO zugelassen.

1. Änderungssatzung der Hauptsatzung

der Gemeinde Lehesten

Auf Grund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) hat der Gemeinderat der Gemeinde Lehesten in der Sitzung am 05.07.2023 die folgende 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung beschlossen:

§ 1

§ 11 Abs. 9 erhält folgenden Wortlaut:

(9)

a)

Die ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten erhalten für die Dauer ihrer Tätigkeit folgende monatliche Aufwandsentschädigung:

1)

der ehrenamtliche Bürgermeister

820,00 Euro

2)

der ehrenamtliche Erste Beigeordnete

155,00 Euro.

b)

Die Aufwandsentschädigung nach Satz 1 ist jährlich zu überprüfen. Übersteigt der Mindestbetrag nach § 1 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 4 der Thüringer Verordnung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (ThürAufEVO) die festgesetzte Aufwandsentschädigung, ist diese neu festzusetzen.

§ 2

§ 14 Abs. 2 erhält folgenden Wortlaut:

(2)

a)

Die Hauptsatzung tritt mit Ausnahme des § 11 Abs. 2a),b),c),d) am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten die Hauptsatzung vom 24.10.2013 und deren Änderungssatzungen der Hauptsatzung (letzte Änderungssatzung vom 03.04.2020) außer Kraft.

b)

§ 11 Abs. 2a) tritt rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft und zum 31.12.2020 außer Kraft.

c)

§ 11 Abs. 2b) tritt rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft und zum 31.12.2021 außer Kraft.

d)

§ 11 Abs. 2c) tritt rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft und zum 31.12.2022 außer Kraft.

e)

§ 11 Abs. 2d) tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft

f)

§ 11 Abs. 9a) 2) tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.

§ 3

Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.

Lehesten, den 28.11.2023

gez. Döring  —  - Siegel -

Bürgermeister

Ausfertigungsvermerk:

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften gemäß § 21 ThürKO, die die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Lehesten unter der Angabe der Gründe schriftlich geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. Diese Belehrung gilt für die o. g. Satzung.