Die Haushaltssatzung der Gemeinde Frauenprießnitz für das Haushaltsjahr 2023 wurde in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 19. September 2023 beschlossen und mit Schreiben vom 28. September 2023 der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt angezeigt. Von dort wurde mit Schreiben vom 13. November 2023 die öffentliche Bekanntmachung zugelassen. Der Haushalt wird hiermit bekannt gemacht. Der Haushaltsplan liegt im Rathaus Camburg bei der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg während der Öffnungszeiten vom 27. Dezember bis 11. Januar 2023 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Dornburg-Camburg, den 28. November 2023
gez. Hofmann
Bürgermeister
Auf Grund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Frauenprießnitz folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der an Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.284.427 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 527.510 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 80.000 € festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
| |
| a) | für die landes-und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 271 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 389 v.H. |
| 1. | Gewerbesteuer | 395 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 380.200,00 € festgesetzt.
§ 6
Als Anlage gilt der Stellenplan.
§ 7
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Frauenprießnitz, den 28. November 2023
gez. Hofmann — -Siegel-
Bürgermeister
Ausfertigungsvermerk:
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften gemäß § 21 ThürKO, die die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Frauenprießnitz unter der Angabe der Gründe schriftlich geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. Diese Belehrung gilt für die o. g. Satzung.