Die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Tautenburg für das Haushaltsjahr 2023 wurde in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 02. November 2023 beschlossen und mit Schreiben vom 14. November 2023 der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt angezeigt. Von dort wurde mit Schreiben vom 24. November 2023 die öffentliche Bekanntmachung nach § 57 Abs. 3 i. V. m. § 21 Abs. 3 ThürKO zugelassen. Der Nachtragshaushalt wird hiermit bekannt gemacht.
Der Nachtragshaushaltsplan liegt im Rathaus Camburg bei der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg während der Öffnungszeiten vom 27. Dezember bis 11. Januar 2024 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Dornburg-Camburg, den 01. Dezember 2023
gez. Weber
Bürgermeister
1. Nachtragshaushaltssatzung
Auf Grund des §34 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Gemeinde Tautenburg folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
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| erhöht (+) um | vermindert ( - ) um | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge | |
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| gegenüber bisher | nunmehr festgesetzt auf | ||
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| € | € | € | € |
| a) | im Verwaltungshaushalt |
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| die Einnahmen | 10.665 € | 0 € | 512.470 € | 523.135 € |
| die Ausgaben | 37.586 € | -26.921 € | 512.470 € | 523.135 € |
| b) | im Vermögenshaushalt |
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| die Einnahmen | 18.123 € | -16.921 € | 132.598 € | 133.800 € |
| die Ausgaben | 13.200 € | -11.998 € | 132.598 € | 133.800 € |
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird nicht neu festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht neu festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) der Gemeindesteuern wurden mit der Hebesatz-Satzung der Gemeinde Tautenburg festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite aufgenommen werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von 85.000 € um 2.000 € erhöht und damit auf 87.000 € neu festgesetzt.
§ 6
Als Anlage gilt der Stellenplan.
§ 7
Diese Nachtragssatzung tritt mit dem 1.Januar 2023 in Kraft.
Tautenburg, den 01. Dezember 2023
gez. Weber
Bürgermeister — - Siegel -
Ausfertigungsvermerk
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften gemäß § 21 ThürKO, die die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Tautenburg unter der Angabe der Gründe schriftlich geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. Diese Belehrung gilt für die o. g. Satzung.