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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg
Ausgabe 12/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung über die Fortführung des Liegenschaftskatasters

Durch das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereich Pößneck, wurde das Liegenschaftskataster fortgeführt.

Folgendes Flurstück ist von der Fortführung mit Nachweis Nr. 21 Fall: 22 betroffen:

Gemarkung Wilsdorf (3022)

Flur

3

Flurstück

148

Der entsprechende Fortführungsnachweis kann von den Grundstückseigentümern sowie den Inhabern grundstücksgleicher Rechte

vom

02.01.2024 bis 03.02.2024

in der Zeit von

Mo bis Fr

08:00-12:00 Uhr

Mo, Di, Mi, Do

13:00-15:30 Uhr

in den Räumen des

Thüringer Landesamt

für Bodenmanagement und Geoinformation

Katasterbereich Pößneck

Rosa-Luxemburg-Str. 7

07381 Pößneck

eingesehen werden.

Gemäß § 11 Abs. 4 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes wird durch Offenlegung die Fortführung des Nachweises von Liegenschaften (Fortführungsnachweis) bekannt gegeben. Der Fortführungsnachweis gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen den Fortführungsnachweis kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

Katasterbereich Pößneck

Rosa-Luxemburg-Str. 7

07381 Pößneck

schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden.

Pößneck, den 07.12.2023

Im Auftrag

Tanja Zschech

Referatsbereichsleiterin

https://tlbg.thueringen.de/liegenschaftskataster/oeffentliche-bekanntmachungen-der-katasterbereiche