Durch das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereich Pößneck, wurde das Liegenschaftskataster fortgeführt.
Folgendes Flurstück ist von der Fortführung mit Nachweis Nr. 21 Fall: 22 betroffen:
Gemarkung Wilsdorf (3022)
| Flur | 3 | Flurstück | 148 |
Der entsprechende Fortführungsnachweis kann von den Grundstückseigentümern sowie den Inhabern grundstücksgleicher Rechte
| vom | 02.01.2024 bis 03.02.2024 | |
| in der Zeit von | Mo bis Fr | 08:00-12:00 Uhr |
| Mo, Di, Mi, Do | 13:00-15:30 Uhr |
| in den Räumen des | Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation Katasterbereich Pößneck Rosa-Luxemburg-Str. 7 07381 Pößneck | |
eingesehen werden.
Gemäß § 11 Abs. 4 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes wird durch Offenlegung die Fortführung des Nachweises von Liegenschaften (Fortführungsnachweis) bekannt gegeben. Der Fortführungsnachweis gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den Fortführungsnachweis kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
Katasterbereich Pößneck
Rosa-Luxemburg-Str. 7
07381 Pößneck
schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden.
Pößneck, den 07.12.2023
Im Auftrag
Tanja Zschech
Referatsbereichsleiterin
https://tlbg.thueringen.de/liegenschaftskataster/oeffentliche-bekanntmachungen-der-katasterbereiche