Titel Logo
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg
Ausgabe 12/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Stadt Dornburg-Camburg

Beschluss: 20/016/2024

Der Stadtrat der Stadt Dornburg-Camburg genehmigt in seiner Sitzung am 22.10.2024 die Niederschrift (öffentlicher Teil) der Sitzung vom 03.09.2024.

Beschluss: 20/026/2024

Der Stadtrat der Stadt Dornburg-Camburg beschließt in seiner Sitzung vom 22.10.2024 die Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Dornburg-Camburg.

Beschluss: 20/018/2024

Der Stadtrat der Stadt Dornburg-Camburg beschließt in seiner Sitzung vom 22.10.2024 das Haushaltssicherungskonzept im Entwurf vom 27.09.2024 sowie die Beantragung der daraus resultierenden Bedarfszuweisung.

Beschluss: 20/019/2024

Der Stadtrat der Stadt Dornburg-Camburg beschließt in seiner Sitzung am 22.10.2024 gem. § 1 Abs. 7 BauGB die Berücksichtigung der Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligungs-verfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf sowie zur Betroffenen-beteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB zur Aufstellung der Ergänzungssatzung „Fritz-Reuter-Straße“ vorgebracht wurden, entsprechend der Anlage zu diesem Beschluss.

Das Planungsbüro wird angewiesen, die beschlossenen Anregungen in die Planung und die Begründung einzuarbeiten. Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange, die eine abwägungsrelevante Stellungnahme abgegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung zu informieren.

Beschluss: 20/021/2024

Der Stadtrat der Stadt Dornburg-Camburg beschließt in seiner Sitzung am 22.10.2024, im Zusammenhang mit dem Satzungsbeschluss (Nr. 20/022/2024) der Ergänzungssatzung „Fritz-Reuter-Straße“, den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Stadt Dornburg-Camburg und den Grundstückseigentümern des nachfolgenden Flurstücks:

Gemarkung Camburg, Flur 0, Flurstück 1139/61.

Beschluss: 20/022/2024

Der Stadtrat der Stadt Dornburg-Camburg beschließt in seiner Sitzung am 22.10.2024 gem. § 19 ThürKO i. V. m. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB die Ergänzungssatzung „Fritz-Reuter-Straße" in der Ortslage Camburg in der Fassung vom 14. Oktober 2024. Die Begründung wird gebilligt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und der Rechtsaufsichtsbehörde gem. § 21 ThürKO vorzulegen.

Beschluss: 20/020/2024

Der Stadtrat der Stadt Dornburg-Camburg beschließt in seiner Sitzung am 22.10.2024 gem. § 1 Abs. 7 BauGB die Berücksichtigung der Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligungs-verfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes Wohngebiet „Zöthen Ortsrand-Südost“ vorgebracht wurden, entsprechend der Anlage zu diesem Beschluss.

Das Planungsbüro wird angewiesen, die beschlossenen Anregungen in die Planung und die Begründung einzuarbeiten. Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange, die eine abwägungsrelevante Stellungnahme abgegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung zu informieren.

Beschluss: 20/025/2024

Der Stadtrat der Stadt Dornburg-Camburg beschließt in seiner Sitzung am 22.10.2024, im Zusammenhang mit dem Satzungsbeschluss (Nr. 20/024/2024) des Bebauungsplanes Wohngebiet „Zöthen Ortsrand-Südost“, den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Stadt Dornburg- Camburg und den Grundstückseigentümern der nachfolgenden Flurstücke:

Gemarkung Zöthen, Flur 0, Flurstücke 49/17, 49/19, 49/20 (tlw.), 49/21 (tlw.), 87/20 und 87/21 (tlw.)

Beschluss: 20/024/2024

Der Stadtrat der Stadt Dornburg-Camburg beschließt in seiner Sitzung am 22.10.2024 gem. § 19 ThürKO i. V. m. § 10 BauGB die Satzung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Wohngebiet „Zöthen Ortsrand-Südost“ in der Fassung vom 14. Oktober 2024. Die Begründung wird gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung der Satzung des Bebauungsplanes gem. § 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

gez. Tischendorf

Bürgermeister

Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzungen der Stadt Dornburg-Camburg im Jahr 2024:

Beschluss der nichtöffentlichen Sitzung der Stadt Dornburg-Camburg vom 06.02.2024

Beschluss: 20/0372/2024

Der Stadtrat der Stadt Dornburg-Camburg genehmigt in seiner Sitzung am 06.02.2024 die Niederschrift (nichtöffentlicher Teil) vom 12.12.2023.

Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung der Stadt Dornburg-Camburg vom 07.05.2024

Beschluss: 20/0376/2024

Der Stadtrat der Stadt Dornburg-Camburg genehmigt in seiner Sitzung am 07.05.2024 die Niederschrift (nichtöffentlicher Teil) der Sitzung vom 06.02.2024.

Beschluss: 20/0378/2024

Der Stadtrat der Stadt Dornburg-Camburg beschließt in seiner Sitzung am 07.05.2024, dass die Eigentümer des Wohnhauses Nr. 40 (Flurstück 271/8) ihre Pachtgrundstücke auf dem Teil des zerlegten städtischen Flurstückes 271/13, nach erfolgreicher Vermessung mit einer Fläche von 701 m² für 15,- €/m² erwerben können - Vermessungspunkt 16 - Zerlegungsentwurf der Öffentlich bestellten Vermessungsstelle Gabler vom 19.03.2024. Voraussetzung dafür ist, dass die Käufer die Vermessungs-, Notar und Grundbuchkosten übernehmen.

Beschluss: 20/0385/2024

Der Stadtrat der Stadt Dornburg-Camburg beschließt in seiner Sitzung am 07.05.2024, dass die Eigentümer des Wohnhauses Nr. 46 (Flurstück 271/12) einen Teil des zerlegten städtischen Flurstückes 271/13 mit einer Fläche von 306 m² sowie einen Teil des zerlegten städtischen Flurstückes 144/18 mit einer Fläche von 235 m², nach erfolgreicher Vermessung für 15,- €/m² erwerben können - Vermessungspunkte 17+18 - Zerlegungsentwurf der Öffentlich bestellten Vermessungsstelle Gabler vom 19.03.2024. Voraussetzung dafür ist, dass die Käufer die Vermessungs-, Notar- und Grundbuchkosten übernehmen.

Beschluss: 20/0386/2024

Der Stadtrat der Stadt Dornburg-Camburg beschließt in seiner Sitzung am 07.05.2024, dass der Eigentümer des Wohnhauses Nr. 41 (Flurstück 271/10) einen Teil des zerlegten städtischen Flurstückes 271/13 mit einer Fläche von 905 m², einen Teil des zerlegten städtischen Flurstückes 61/12 mit einer Fläche von 28 m² sowie einen Teil des zerlegten städtischen Flurstückes 103/3 mit einer Fläche von 14 m², nach erfolgreicher Vermessung für 15,- €/m² erwerben kann - Vermessungspunkte 19+20+21 - Zerlegungsentwurf der Öffentlich bestellten Vermessungsstelle Gabler vom 19.03.2024. Voraussetzung dafür ist, dass der Käufer die Vermessungs-, Notar- und Grundbuchkosten übernimmt.

Beschluss: 20/0387/2024

Der Stadtrat der Stadt Dornburg-Camburg beschließt in seiner Sitzung am 07.05.2024, dass die Eigentümer des Wohnhauses Nr. 47 (Flurstück 57/10) einen Teil des zerlegten städtischen Flurstückes 271/13 mit einer Fläche von 79 m², nach erfolgreicher Vermessung für 15,- €/m² erwerben können - Vermessungspunkt 15 - Zerlegungsentwurf der Öffentlich bestellten Vermessungsstelle Gabler vom 19.03.2024. Voraussetzung dafür ist, dass die Käufer die Vermessungs-, Notar und Grundbuchkosten übernehmen.

Beschluss: 20/0388/2024

Der Stadtrat der Stadt Dornburg-Camburg beschließt in seiner Sitzung am 07.05.2024, dass der Eigentümer des Wohnhauses Nr. 15 (Flurstück 57/12) einen Teil des zerlegten städtischen Flurstückes 144/19 mit einer Fläche von 631 m², einen Teil des zerlegten städtischen Flurstückes 221/7 mit einer Fläche von 260 m² sowie einen Teil des zerlegten städtischen Flurstückes 271/13 mit einer Fläche von 96 m², nach erfolgreicher Vermessung für 15,- €/m² erwerben kann - Vermessungspunkte 12+13+14 - Zerlegungsentwurf der Öffentlich bestellten Vermessungsstelle Gabler vom 19.03.2024. Voraussetzung dafür ist, dass der Käufer die Vermessungs-, Notar- und Grundbuchkosten übernimmt.

Beschluss: 20/0389/2024

Der Stadtrat der Stadt Dornburg-Camburg beschließt in seiner Sitzung am 07.05.2024, dass der Eigentümer des Wohnhauses Nr. 19 (Flurstück 52/2) einen Teil des zerlegten städtischen Flurstückes 144/19 mit einer Fläche von 291 m² sowie einen Teil des zerlegten städtischen Flurstückes 221/7 mit einer Fläche von 152 m², nach erfolgreicher Vermessung für 15,- €/m² erwerben kann - Vermessungspunkte 8+9 - Zerlegungsentwurf der Öffentlich bestellten Vermessungsstelle Gabler vom 19.03.2024. Voraussetzung dafür ist, dass der Käufer die Vermessungs-, Notar- und Grundbuchkosten übernimmt.

Beschluss: 20/0390/2024

Der Stadtrat der Stadt Dornburg-Camburg beschließt in seiner Sitzung am 07.05.2024, dass die Eigentümer des Wohnhauses Nr. 27 (Flurstücke 35/3, 36/2, 107/9) einen Teil des zerlegten städtischen Flurstückes 144/19 mit einer Fläche von 249 m² sowie einen Teil des zerlegten städtischen Flurstückes 221/7 mit einer Fläche von 38 m², nach erfolgreicher Vermessung für 15,- €/m² erwerben können - Vermessungspunkte 6+7 - Zerlegungsentwurf der Öffentlich bestellten Vermessungsstelle Gabler vom 19.03.2024. Voraussetzung dafür ist, dass die Käufer die Vermessungs-, Notar- und Grundbuchkosten übernehmen.

Beschluss: 20/0391/2024

Der Stadtrat der Stadt Dornburg-Camburg beschließt in seiner Sitzung am 07.05.2024, dass der Eigentümer des Wohnhauses Nr. 17 (Flurstück 105/9) einen Teil des zerlegten städtischen Flurstückes 144/19 mit einer Fläche von 450 m² sowie einen Teil des zerlegten städtischen Flurstückes 221/7 mit einer Fläche von 258 m², nach erfolgreicher Vermessung für 15,- €/m² erwerben kann - Vermessungspunkte 10+11 - Zerlegungsentwurf der Öffentlich bestellten Vermessungsstelle Gabler vom 19.03.2024. Voraussetzung dafür ist dass der Käufer die Vermessungs-, Notar und Grundbuchkosten übernimmt.

Beschluss: 20/0393/2024

Der Stadtrat der Stadt Dornburg-Camburg beschließt in seiner Sitzung am 07.05.2024, dass die Eigentümer des Wohnhauses Nr. 29 A (Flurstück 107/19) einen Teil des zerlegten städtischen Flurstückes 144/19 mit einer Fläche von 277 m², nach erfolgreicher Vermessung für 15,- €/m² erwerben können - Vermessungspunkt 4 - Zerlegungsentwurf der Öffentlich bestellten Vermessungsstelle Gabler vom 19.03.2024. Voraussetzung dafür ist dass die Käufer die Vermessungs-, Notar und Grundbuchkosten übernehmen.

Beschluss: 20/0394/2024

Der Stadtrat der Stadt Dornburg-Camburg beschließt in seiner Sitzung am 07.05.2024, dass die Eigentümer des Wohnhauses Nr. 39 (Flurstück 107/12) einen Teil des zerlegten städtischen Flurstückes 144/14 mit einer Fläche von 499 m², einen Teil des zerlegten städtischen Flurstückes 107/25 mit einer Fläche von 95 m² sowie einen Teil des zerlegten städtischen Flurstückes 107/6 mit einer Fläche von 502 m², nach erfolgreicher Vermessung für 15,- €/m² erwerben können - Vermessungspunkte 1+2+13 - Zerlegungsentwurf der Öffentlich bestellten Vermessungsstelle Gabler vom 19.03.2024. Voraussetzung dafür ist dass die Käufer die Vermessungs-, Notar und Grundbuchkosten übernehmen.

Beschluss: 20/0396/2024

Der Stadtrat der Stadt Dornburg-Camburg beschließt in seiner Sitzung am 07.05.2024, dass die Eigentümer des Wohnhauses Nr. 29 (Flurstück 107/18) einen Teil des zerlegten städtischen Flurstückes 144/19 mit einer Fläche von 426 m², nach erfolgreicher Vermessung für 15,- €/m² erwerben können - Vermessungspunkt 5 - Zerlegungsentwurf der Öffentlich Bestellten Vermessungsstelle Gabler vom 19.03.2024. Voraussetzung dafür ist dass die Käufer die Vermessungs-, Notar und Grundbuchkosten übernehmen.

Beschluss: 20/0395/2024

Der Stadtrat der Stadt Dornburg-Camburg beschließt in seiner Sitzung am 07.05.2024, dass die Eigentümerin des Wohnhauses in Wonnitz Nr. 4 ihr Pacht-Grundstück, aufgeteilt nach 2 verschiedenen Bodenrichtwerten (im Innenbereich für 25,- €/m² und im Außenbereich für 1,20 €/m²), nach erfolgreicher Vermessung mit insgesamt ca. 1.000 m², erwerben kann.

Beschluss: 20/0402/2024

Der Stadtrat der Stadt Dornburg-Camburg beschließt in seiner Sitzung am 07.05.2024 den Verkauf der, im Amtsblatt 03/2024 nach § 31 ThürGemHV i. V. m. § 67, unter AZ: 831.7-Pai.-AS-Cbg.-05/2024 öffentlich ausgeschriebenen, zwei nebeneinander liegenden, Grundstücken in Camburg in der Georgstraße (Flurstück 1144/5, mit einer Größe von 732 m² und Flurstück 1144/6 mit einer Größe von 232 m²) zu dem Bodenrichtwert 80,00 €/m² (Stichtag 01.01.2024), für die Gesamtfläche von 964 m², unter Voraussetzung der Übernahme der Notar- und Grundbuchkosten.

Beschluss: 20/0401/2024

Der Stadtrat der Stadt Dornburg-Camburg stimmt in seiner Sitzung am 07.05.2024 dem Aufhebungsvertrag zwischen der Stadt Dornburg-Camburg und Frau Ines Frießleben mit Wirkung zum 30.04.2024 zu.

Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung der Stadt Dornburg-Camburg vom 03.09.2024

Beschluss: 20/006/2024

Der Stadtrat der Stadt Dornburg-Camburg genehmigt in seiner Sitzung am 03.09.2024 die Niederschrift (nichtöffentlicher Teil) der Sitzung vom 07.05.2024.

Beschluss: 20/009/2024

Der hauptamtliche Bürgermeister der Stadt Dornburg-Camburg erhält ab dem 01.10.2024 eine monatliche Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von 135,- €.

Beschluss der nichtöffentlichen Sitzung der Stadt Dornburg-Camburg vom 22.10.2024

Beschluss: 20/0372/2024

Der Stadtrat der Stadt Dornburg-Camburg genehmigt in seiner Sitzung am 22.10.2024 die Niederschrift (nichtöffentlicher Teil) vom 03.09.2024.

gez. Tischendorf

Bürgermeister