Liebe Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer,
seit den 1990er Jahren wurde u.a. mit Städtebaufördermitteln begonnen, starke Impulse für die Aufwertung und eine lebens- werte Altstadt Camburgs zu setzen. Die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Altstadt Camburg“ erfolgte im Jahr 1998. Seither wurden zahlreiche Vorhaben gefördert. Der Stadtrat hat die Verlängerung des Sanierungsgebietes bis Ende 2031 beschlossen. Die Sanierung befindet sich sozusagen auf der Zielgeraden.
Dies ist ein guter Anlass, sich um die vielleicht schon mehrfach in Betracht gezogene Sanierung oder Teilsanierung seiner Immobilie Gedanken zu machen.
EigentümerInnen eines Grundstücks im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet Altstadt Camburg haben die Möglichkeit, steuerliche Vergünstigungen für mit der Stadt schriftlich vereinbarte Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen an den Gebäuden in Anspruch zu nehmen.
Rechtliche Grundlage für die Inanspruchnahme von Steuerbegünstigungen sind die Regelungen der §§ 7 h, 10 f, 11 a, 52 Abs. 21 Satz 6 Einkommensteuergesetzes (EStG), § 82 g Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV).
Nach § 7h des Einkommensteuergesetzes können EigentümerInnen von im Sanierungsgebiet befindlichen Gebäuden, im Jahr der Fertigstellung der Baumaßnahme und in den darauffolgenden 7 Jahren jeweils bis zu 9% der Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten und in den nachfolgenden 4 Jahren jeweils bis zu 7% der Kosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen steuerlich geltend machen.
Dazu gehören Maßnahmen, die der Erhaltung, Erneuerung und funktionsgerechten Verwendung des Gebäudes dienen, welches wegen seiner geschichtlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung erhalten bleiben soll.
Kriterium für eine mögliche Vereinbarung sind dabei die kommunalen Sanierungsziele lt. beschlossener Sanierungssatzung.
In diesem Sinne verpflichten sich EigentümerInnen ohne zeitliche oder finanzielle Bindung zur Durchführung bestimmter, zu vereinbarender Instandsetzungs- Modernisierungsmaßnahmen gegenüber der Stadt Dornburg-Camburg.
Die Abstimmung der geplanten Maßnahmen/ Arbeiten an den Gebäuden sowie der Abschlusseiner entsprechenden Vereinbarung erfolgt mit der Stadt Dornburg-Camburg und dem Sanierungsberater vor Beginn der Bauarbeiten und evtl. erforderlicher Genehmigungen.
Ansprechpartnerinnen:
Bitte nehmen Sie mit dem Bauamt der Stadt Dornburg-Camburg bzw. mit dem Sanierungsberater der Stadt Kontakt auf, wenn Sie Vorhaben im Sanierungsgebiet planen bzw. vorbereiten möchten.
Stadt Dornburg-Camburg, Bauverwaltung
Frau Bornschein
stellvertretende Bauamtsleiterin
| Tel.: | 036421 - 710 41 |
| Email: | n.bornschein@vg-dornburg-camburg.de |
WOHNSTADT
Sanierungsberater für die Stadt Dornburg-Camburg
| Frau Doris Pfeufer | ||
| Tel. | 03643-9082 130 | Mo - Do |
| Email: | doris.pfeufer@projektstadt.de | |
| Frau Nicole Hermann | ||
| Tel. | 03643 - 9082 119 | |
| Email: | nicole.hermann@projektstadt.de | |