Der Jugendhilfeausschuss sucht für die neue Amtsperiode Jugendschöffinnen und Jugendschöffen. Die fünfjährige Amtszeit beginnt am 01. Januar 2024.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die im Saale-Holzland-Kreis wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Jugendschöffen sollten erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Dies ist nicht zwingend an bestimmte pädagogische Berufsgruppen gebunden. Sie sollten sich mit den Besonderheiten des Jugendstrafrechts vertraut machen. In einem Jugendgericht wirken jeweils eine Jugendschöffin und ein Jugendschöffe mit.
Das Jugendamt nimmt die Bewerbungen für dieses Ehrenamt in der Justiz entgegen und bereitet die Vorschlagsliste für den Jugendhilfeausschuss vor. Wer sich für dieses Ehrenamt interessiert, kann sich bis 31.03.2023 im
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| Landratsamt Saale-Holzland-Kreis |
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| Abteilung Soziales, Jugend und Gesundheit |
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| Im Schloß |
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| 07607 Eisenberg |
bewerben.
Bitte nutzen Sie das unter www.saaleholzlandkreis.de bereitgestellte Formular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen und lesen sich die Informationen zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch.
Interessierte, die als Jugendschöffen kandidieren möchten, können sich direkt an das Jugendamt des Saale-Holzland-Kreises per Mail an a3@lrashk.thueringen.de oder telefonisch unter 036691/70633 wenden.