Titel Logo
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft
Ausgabe 2/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Flurbereinigungsverfahren Jenalöbnitz

Öffentliche Bekanntmachung

Flurbereinigungsverfahren Jenalöbnitz

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement  —  Gera, 20.01.2023

und Geoinformation

Flurbereinigungsbereich Gera

Burgstraße 5

07545 Gera

Flurbereinigungsverfahren Jenalöbnitz

Az.: 2-2-0212

Schlussfeststellung

1.

Gemäß § 149 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008, (BGBl. I S. 2794) wird das Flurbereinigungsverfahren Jenalöbnitz, Landkreis Saale-Holzland-Kreis mit den folgenden Feststellungen abgeschlossen:

1.1

Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt.

1.2

Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.

1.3

Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen.

2.

Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft Jenalöbnitz ist das Flurbereinigungsverfahren Jenalöbnitz beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen.

3.

Der Gemeinde Jenalöbnitz werden die in § 150 FlurbG bezeichneten Unterlagen zur Aufbewahrung übergeben.

Gründe:

Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Das Liegenschaftskataster und das Grundbuch wurden nach den Ergebnissen der Flurbereinigung berichtigt.

Die gemeinschaftlichen Anlagen sind erstellt und wurden von der Gemeinde, in der sie liegen und die sich zur Unterhaltung dieser Anlagen verpflichtet hat, übernommen.

Die Kasse der Teilnehmergemeinschaft wurde geprüft und ordnungsgemäß abgeschlossen. Der verbleibende Restbetrag wird der Gemeinde Jenalöbnitz zur Unterhaltung der gemeinschaftlichen Anlagen übergeben und die Kasse aufgelöst.

Die Voraussetzungen zur Schlussfeststellung nach § 149 FlurbG liegen somit vor.

Der Gemeinde Jenalöbnitz werden

eine Ausfertigung der Zuteilungskarte,

Flurstücksverzeichnis Neuer Bestand,

eine Ausfertigung des textlichen Teiles des Flurbereinigungsplanes,

die Nachweise des Neuen Bestandes ohne Belastungsblätter, die gemeinschaftliche und öffentliche Anlagen einschließlich solcher auf Privatgrundstücken nachweisen,

eine Abschrift der Schlussfeststellung

übersandt.

Die Teilnehmergemeinschaft hat ihre Aufgaben abgeschlossen. Sie wird mit Unanfecht­barkeit der Schlussfeststellung aufgelöst.

Die beteiligten Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts erhalten jeweils eine Abschrift der Schlussfeststellung.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Flurbereinigungsbereich Gera, Burgstraße 5, 07545 Gera

einzulegen.

Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.

Im Auftrag

gez. Cöster

Referatsleiter Flurbereinigungsbereich

Datenschutzrechtlicher Hinweis

Im oben genannten Verfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und e der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet.

Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartnern sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie auf der Internetseite des TLBG im Bereich Datenschutz oder direkt unter https://tlbg.thueringen.de/datenschutz abrufen. Auf Wunsch wird Ihnen auch eine Papierfassung zugesandt.