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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft
Ausgabe 2/2023
Amtlicher Teil
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Das Thüringer Forstamt Bad Berka informiert

Waldinventuren im Forstamtsbereich im Jahr 2023

Waldbiotopkartierung und Wegeinventur

Beginnend im April 2023 wird im Zuständigkeitsbereich des Thüringer Forstamts Bad Berka auf allen privaten Waldflächen die Waldbiotopkartierung durchgeführt. Zur gleichen Zeit startet auch die turnusgemäße Wegeinventur der LKW-befahrbaren Forstwirtschaftswege.

Die Waldbiotopkartierung ist nach §5 Thüringer Waldgesetz durch die Landesforstanstalt für alle Waldbesitzarten kostenfrei durchzuführen. Hierbei werden Daten erhoben, die den zum Aufnahmezeitpunkt vorhandenen Waldbestand charakterisieren. Die Ergebnisse der Waldbiotopkartierung sind Grundlage für die ökologische Bewertung der Waldflächen und damit eine Voraussetzung dafür, dass Belange des Waldflächenerhalts bei Planungen und politischen Entscheidungen angemessen berücksichtigt werden.

Zuständig für die fachliche Betreuung der Waldbiotopkartierung ist das Sachgebiet 3.4 Waldnaturschutz/Schutzgebiete in der Zentrale der ThüringenForst- AöR. Die Kartierungsarbeiten werden im Jahr 2023 durch beauftragte Unternehmen durchgeführt. Diese dürfen im Rahmen ihrer Tätigkeit Waldflächen jeden Eigentums betreten (§ 62 Abs. 3 Satz 2 ThürWaldG) sowie Waldwege mit Kraftfahrzeugen befahren (§6 Abs. 6 ThürWaldG).

Die Wegeinventur ist gemäß §25 Thüringer Waldgesetz durch ThüringenForst AöR für alle Waldbesitzarten kostenfrei durchzuführen. Hierbei werden Daten erhoben, die den zum Aufnahmezeitpunkt vorhandenen Wegezustand charakterisieren. Mithilfe der Inventurdaten können z.B. Navigationssysteme für die Holzabfuhr aktualisiert werden und es kann überschlägig der Investitionsbedarf für Instandsetzungen am forstlichen Wegenetz geschätzt werden.

Zuständig für die fachliche Durchführung der Wegeinventur ist das Forstliche Forschungs- und Kompetenzzentrum (FFK) mit Sitz in Gotha. Die Befahrungen werden im ersten Halbjahr 2023 durch Mitarbeiter des FFK durchgeführt. Diese dürfen im Rahmen ihrer Tätigkeit Waldflächen jeden Eigentums betreten (§ 62 Abs. 3 Satz 2 ThürWaldG) sowie Waldwege mit Kraftfahrzeugen befahren (§ 6 Abs. 6 ThürWaldG).

Waldbesitzer haben die Betretung ihrer Waldflächen für diese Inventuren zu tolerieren, da es sich um gesetzlich vorgeschriebene hoheitliche Aufgaben der Thüringer Forstbehörden handelt. Allerdings entstehen keinem Waldbesitzer dadurch Beeinträchtigungen an seinem Eigentum. Im Gegenteil, es werden kostenlos Daten erhoben, die direkt oder indirekt den Waldbesitzern wieder zu Gute kommen!

Für weitere Fragen zur Waldbiotopkartierung stehen Mitarbeiter des Thüringer Forstamts Bad Berka gern zur Verfügung.

Thüringer Forstamt Bad Berka, Ilmstraße 1, 99438 Bad Berka

Tel. 036458 - 5823 / Email: forstamt.badberka@forst.thueringen.de