Innerhalb des nachfolgenden Geltungsbereiches des Flächendenkmals „Historischer Ortskern“ in der Ortslage Frauenprießnitz sind Bauvorhaben an Wohngebäuden einschließlich aller Nebengebäude, sämtlicher Hof-, Straßen-, Garten- und Platzräume sowie -soweit noch vorhanden- historischer Innenausstattung, sämtliche Sanierungen oder Modernisierungen an o.g. Gebäuden, Nebenanlagen und Platzräumen gemäß §§ 13 und 14 Thüringer Denkmalschutzgesetz beim zuständigen Landratsamt Saale-Holzland-Kreis, Untere Denkmalbehörde, Im Schloß, 07607 Eisenberg, anzeigepflichtig. Die hierfür erforderlichen Formulare erhalten auf Anfrage im Landratsamt Saale-Holzland-Kreis, oder über das Internetportal.
zu den antragsrelevanten Maßnahmen:
Vor der Durchführung der geplanten Bau-, Modernisierungs- oder Sanierungsarbeiten sind diese ausführlich, mit allen für die Beurteilung der Maßnahme/des Vorhabens und der Bearbeitung des Antrags erforderlichen Unterlagen, z.B. Fassadenzeichnungen, Detailangaben zu Fenstern, Türen, Toren, Gaupen, Dachziegeln, verwendeten Materialien, Werbeanlagen, farbliche Gestaltungen von Fassaden, Detailfotos, in dem hierfür notwendigen Antrag zu beschreiben.
Geltungsbereich des Flächendenkmals „Historischer Orstkern“ in Frauenprießnitz:
Wir bitten um Beachtung des hier aufgezeigten Verfahrensablaufs bei zukünftigen Bau-, Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen innerhalb des Geltungsbereichs.
Vielen Dank.
i.A.
der Gemeinde
Frauenprießnitz
gez.
Habel
Bauamtsleiter
VG Dornburg-Camburg