Die Haushaltssatzung der VG Dornburg-Camburg für das Haushaltsjahr 2023 wurde in der öffentlichen Sitzung der Gemeinschaftsversammlung am 30. November 2022 und 25. Januar 2023 (Beitrittsbeschluss der Gemeinschaftsversammlung zur reduzierten Höhe des Kassenkredites) beschlossen, mit Schreiben vom 1. Dezember 2022 und 26. Januar 2023 der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt angezeigt. Von dort wurde mit Schreiben vom 23. Dezember 2022 die öffentliche Bekanntmachung nach Nachweis des Beitrittsbeschlusses der Gemeinschaftsversammlung zur reduzierten Höhe des Kassenkredites zugelassen. Der Haushalt wird hiermit bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan liegt im Rathaus Camburg bei der Kämmerei der VG Dornburg-Camburg während der Öffnungszeiten vom 20. Februar 2023 bis 6. März 2023 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten
Dornburg-Camburg, den 6. Februar 2023
gez. Krumbholz
Gemeinschaftsvorsitzender
Haushaltssatzung
der VG Dornburg-Camburg
für das Haushaltsjahr 2023
Auf Grund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die VG Dornburg-Camburg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
| Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 2.038.158 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
|
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 76.120 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 339.000 € festgesetzt.
§ 5
Der nicht gedeckte Finanzbedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird auf 1.411.128 € festgesetzt. Damit beträgt die Festsetzung der Verwaltungsumlage 139,00 € je Einwohner.
§ 6
Als Anlage gilt der Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Dornburg-Camburg, den 6. Februar 2023
gez. Krumbholz
Gemeinschaftsvorsitzender
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften gemäß § 21 ThürKO, die die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg unter der Angabe der Gründe schriftlich geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. Diese Belehrung gilt für die o. g. Satzung.