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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg
Ausgabe 2/2024
Amtlicher Teil
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Benutzungs- und Gebührenordnung des Stadtmuseums Camburg der Stadt Dornburg - Camburg

Die Stadt Dornburg-Camburg erlässt für die Benutzung der Ausstellung und der Veranstaltungsräumlichkeiten des Stadtmuseums Camburg sowie die Nutzung von Publikationen folgende Benutzungs- und Gebührenordnung:

§ 1

Allgemeine Regelungen

Diese Benutzungs- und Gebührenordnung ist für alle Besucher des Stadtmuseums verbindlich. Mit dem Betreten des Museumsgeländes erklärt sich der Besucher mit der Befolgung und Einhaltung der Bestimmungen der Benutzungs- und Gebührenordnung sowie allen sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen einverstanden. Die Benutzung des Museums steht grundsätzlich jedermann frei.

§ 2

Zutritt

Der Zutritt zum Stadtmuseum ist grundsätzlich nur mit einer gültigen Eintrittskarte gestattet.

§ 3

Eintrittspreise

(1)

Einzelbesucher

Erwachsene 4,- €/ Person

Kinder 7 bis 12 Jahre 3,- €/ Person

Kinder 0 bis 6 Jahre 2,- €/ Person

(2)

Gruppen mit mehr als 10 Personen

Erwachsene 3,- €/ Person

Kinder 7 bis 12 Jahre 2,- €/ Person

Kinder 0 bis 6 Jahre 1,- €/ Person

(3)

Fotoaufnahmen während des Besuches/Fotoerlaubnis

- für privaten Gebrauch

kostenfrei

- für gewerbliche Zwecke

5,- €

§ 4

Buchbare Führungen im Haus

(1)

Führungspauschale unabhängig von Gruppengröße

(Dauer ca. 1h)

15,- €

(2)

Museumspädagogische Angebote

(Dauer bis 1h)

10,- €

§ 5

Raummiete für Café und Küche

(1)

Nutzung Café: pauschaler Grundpreis 30,- € (Nutzung maximal 3 Stunden), ab der 4. Stunde Nutzung werden je angefangener Stunde 15,- € Aufpreis (Endreinigung erfolgt durch Nutzer / Mieter)

(2)

Nutzung Küche: Aufpreis von 15,- € / angefangene Stunde (Endreinigung erfolgt durch Nutzer / Mieter)

(3)

Endreinigung durch Mitarbeiter nach Aufwand ab 20,- € / angefangene Stunde

§ 6

Rechercheanfragen

(1)

Kostenfrei für Inhaber eines Ehrenamtsvertrages mit der Stadtverwaltung Dornburg-Camburg

(2)

Eigenrecherche via Einsichtnahme vor Ort als Pauschale 5,- € / Tag

(3)

durch Mitarbeiter des Museums nach Aufwand ab 30,- € / angefangene Stunde

§ 7

Publikationen von Texten

(1)

in wissenschaftlichen Publikationen kostenfrei (Verweis auf Quellenherkunft verpflichtend)

(2)

Nutzung für private Zwecke individuelle Kostenregelung nach Art und Umfang der verwendeten Materialien

(3)

von jeder Publikation, die Materialien, Unterlagen und Ergebnisse des Stadtmuseums Camburg verwendet, muss min. 1 Belegexemplar dem Museum kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

§ 8

Bildrechte

(1)

Bildhonorare - abhängig von der Auflagenhöhe

Alle Medien (außer B) mit einer Auflage bis 500

10,- € / Bild

mit einer Auflage von 2.500

36,- € / Bild

mit einer Auflage bis 10.000

45,- € / Bild

mit einer Auflage über 10.000

70,- € / Bild

(2)

Bildhonorare - unabhängig von der Auflagenhöhe

Fachbeiträge in wissenschaftlichen Zeitschriften

10,- € / Bild

Weltrechte

120,- € / Bild

Nutzungsrecht für Ausstellungen

18,- € / Bild

Honorare für alle anderen Verwendungsarten wie Werbung, Public Relation, Fernsehen, Internet oder Umschlag auf Anfrage.

§ 9

Reproduktionen und Kopien

(1)

einfache Kopie S/W max. A 4 - 0,30 € / je Seite

(2)

Übertragung vorhandener Digitalisate auf Speichermedien 1,- € / je digitalem Objekt bzw. je Datei

(3)

Anfertigung von neuen Digitalisaten von Flachware durch Mitarbeiter 5,- € / Seite; mehrdimensionale Objekte je nach zeitlichem Aufwand ab 30,- € / angefangene Stunde

§ 10

Stadtführungen (unabhängig von Gruppengröße)

(1)

Allgemeine, stadtgeschichtliche Führung

40,- €

(2)

thematische Führungen

60,- €

§ 11

Inkraftreten

Die Gebühren- und Benutzungsordnung tritt am Tag nach ihrer Beschlussfassung in Kraft.

Dornburg-Camburg, den 06.02.2024

gez. Dorothea Storch

Bürgermeisterin