Die Stadt Dornburg-Camburg erlässt für die Benutzung der Ausstellung und der Veranstaltungsräumlichkeiten des Stadtmuseums Camburg sowie die Nutzung von Publikationen folgende Benutzungs- und Gebührenordnung:
§ 1
Allgemeine Regelungen
Diese Benutzungs- und Gebührenordnung ist für alle Besucher des Stadtmuseums verbindlich. Mit dem Betreten des Museumsgeländes erklärt sich der Besucher mit der Befolgung und Einhaltung der Bestimmungen der Benutzungs- und Gebührenordnung sowie allen sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen einverstanden. Die Benutzung des Museums steht grundsätzlich jedermann frei.
§ 2
Zutritt
Der Zutritt zum Stadtmuseum ist grundsätzlich nur mit einer gültigen Eintrittskarte gestattet.
§ 3
Eintrittspreise
| (1) | Einzelbesucher | |
| Erwachsene 4,- €/ Person | Kinder 7 bis 12 Jahre 3,- €/ Person |
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| Kinder 0 bis 6 Jahre 2,- €/ Person |
| (2) | Gruppen mit mehr als 10 Personen | |
| Erwachsene 3,- €/ Person | Kinder 7 bis 12 Jahre 2,- €/ Person |
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| Kinder 0 bis 6 Jahre 1,- €/ Person |
| (3) | Fotoaufnahmen während des Besuches/Fotoerlaubnis | |
| - für privaten Gebrauch | kostenfrei |
| - für gewerbliche Zwecke | 5,- € |
§ 4
Buchbare Führungen im Haus
| (1) | Führungspauschale unabhängig von Gruppengröße (Dauer ca. 1h) | 15,- € |
| (2) | Museumspädagogische Angebote (Dauer bis 1h) | 10,- € |
§ 5
Raummiete für Café und Küche
| (1) | Nutzung Café: pauschaler Grundpreis 30,- € (Nutzung maximal 3 Stunden), ab der 4. Stunde Nutzung werden je angefangener Stunde 15,- € Aufpreis (Endreinigung erfolgt durch Nutzer / Mieter) |
| (2) | Nutzung Küche: Aufpreis von 15,- € / angefangene Stunde (Endreinigung erfolgt durch Nutzer / Mieter) |
| (3) | Endreinigung durch Mitarbeiter nach Aufwand ab 20,- € / angefangene Stunde |
§ 6
Rechercheanfragen
| (1) | Kostenfrei für Inhaber eines Ehrenamtsvertrages mit der Stadtverwaltung Dornburg-Camburg |
| (2) | Eigenrecherche via Einsichtnahme vor Ort als Pauschale 5,- € / Tag |
| (3) | durch Mitarbeiter des Museums nach Aufwand ab 30,- € / angefangene Stunde |
§ 7
Publikationen von Texten
| (1) | in wissenschaftlichen Publikationen kostenfrei (Verweis auf Quellenherkunft verpflichtend) |
| (2) | Nutzung für private Zwecke individuelle Kostenregelung nach Art und Umfang der verwendeten Materialien |
| (3) | von jeder Publikation, die Materialien, Unterlagen und Ergebnisse des Stadtmuseums Camburg verwendet, muss min. 1 Belegexemplar dem Museum kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. |
§ 8
Bildrechte
| (1) | Bildhonorare - abhängig von der Auflagenhöhe | |
| Alle Medien (außer B) mit einer Auflage bis 500 | 10,- € / Bild |
| mit einer Auflage von 2.500 | 36,- € / Bild |
| mit einer Auflage bis 10.000 | 45,- € / Bild |
| mit einer Auflage über 10.000 | 70,- € / Bild |
| (2) | Bildhonorare - unabhängig von der Auflagenhöhe | |
| Fachbeiträge in wissenschaftlichen Zeitschriften | 10,- € / Bild |
| Weltrechte | 120,- € / Bild |
| Nutzungsrecht für Ausstellungen | 18,- € / Bild |
| Honorare für alle anderen Verwendungsarten wie Werbung, Public Relation, Fernsehen, Internet oder Umschlag auf Anfrage. | |
§ 9
Reproduktionen und Kopien
| (1) | einfache Kopie S/W max. A 4 - 0,30 € / je Seite |
| (2) | Übertragung vorhandener Digitalisate auf Speichermedien 1,- € / je digitalem Objekt bzw. je Datei |
| (3) | Anfertigung von neuen Digitalisaten von Flachware durch Mitarbeiter 5,- € / Seite; mehrdimensionale Objekte je nach zeitlichem Aufwand ab 30,- € / angefangene Stunde |
§ 10
Stadtführungen (unabhängig von Gruppengröße)
| (1) | Allgemeine, stadtgeschichtliche Führung | 40,- € |
| (2) | thematische Führungen | 60,- € |
§ 11
Inkraftreten
Die Gebühren- und Benutzungsordnung tritt am Tag nach ihrer Beschlussfassung in Kraft.
Dornburg-Camburg, den 06.02.2024
gez. Dorothea Storch
Bürgermeisterin