Sehr geehrte Damen und Herren,
am 26. Mai 2024 finden landesweit die Kommunalwahlen, hier: Gemeinderatswahlen, statt. Da nicht auszuschließen ist, dass in der Gemeinde Großlöbichau neue Wählergruppen/Vereinigungen für den Gemeinderat kandidieren möchten und diese Gruppen/Vereinigungen gemäß § 14 Abs. 4 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG) durch Unterstützungsunterschriften unterstützt werden müssen, wird die Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg, als zuständige Wahlbehörde und Einwohnermeldeamt, eine temporäre Außenstelle des Einwohnermeldeamtes zur ausschließlichen Abnahme von Unterstützungsunterschriften einrichten.
Unterstützungsunterschriften dürfen nur von Personen geleistet werden, die für die jeweilige Kommunalwahl (Wahl der Gemeinderatsmitglieder) wahlberechtigt sind. Wahlberechtigt sind nur diejenigen, die nach § 1 ThürKWG in dem Wahlgebiet (Gemeinde Großlöbichau) wohnen. Bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung im Sinne des Melderechts maßgebend. Unterstützungsunterschriften dürfen nicht von den Bewerbern/Bewerberinnen des Wahlvorschlags geleistet werden. Ausgeschlossen sind auch solche Wahlberechtigte, die sich für dieselbe Wahl bereits in eine andere Unterstützungsliste eingetragen oder einen Wahlvorschlag nach § 14 Abs. 1 Satz 3 ThürKWG unterzeichnet haben (§ 14 Abs. 6 Satz 3 ThürKWG). Insofern widerrechtlich geleistete Unterschriften sind auf allen Wahlvorschlägen ungültig. Geleistete Unterschriften können nicht zurückgezogen werden.
Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg
- temporäre Außenstelle Einwohnermeldeamt -
Gemeindehaus Großlöbichau
Dorfstraße 18
07751 Großlöbichau
Die Öffnungszeiten werden unter Vorbehalt am Samstag, den 23.03. und 14.04.2024 von jeweils 10:00 - 12:00 Uhr sein, sofern jeweils bis zum vorvergangenen Freitag, 12:00 Uhr ein Wahlvorschlag eingegangen ist, welcher die oben genannten Voraussetzungen erfüllen muss.
gez.
Krumbholz
Gemeinschaftsvorsitzender