Hiermit laden wir alle Mitglieder und Jagdverpächter
am 18.03.2025 um 18:00 Uhr
in die Raststätte Pfaffental in Kleinlöbichau
zu unserer diesjährigen Jahreshauptversammlung recht herzlich ein.
Tagesordnung
| 1. | Eröffnung und Begrüßung |
| 2. | Prüfung der Ladung, Feststellung der Anwesenheit und der durch die Anwesenden vertretene Fläche, Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 3. | Genehmigung des Protokolls aus der Jahreshauptversammlung 2024 |
| 4. | Bericht des Vorstandes |
| 5. | Bericht des Kassenführers |
| 6. | Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers |
| 7. | Beschluss über die Auszahlung des Reinertrages 2022 – 2025 |
| 8. | Beschluss über die Verlängerung des Jagdpachtvertrages |
| 9. | Bericht der Jagdpächter |
| 10. | Diskussion |
| 11. | Schließung des offiziellen Teils |
Abschließend ist gemütliches Beisammensein. Für das leibliche Wohl ist gesorgt.
Im Falle der Verhinderung eines Jagdgenossen kann dieser durch schriftliche Vollmacht sein Stimmrecht auf einen anderen Jagdgenossen übertragen. Um eine korrekte Auszahlung der Jagdpacht zu gewährleisten ist eine Aktualisierung des Jagdkatasters erforderlich. Jeder Jagdgenosse ist daher zur Geltendmachung seines Anteils an der Jagdpacht verpflichtet, den Nachweis für seine Grundstückdaten beim Jagdvorsteher vorzulegen. Für den Nachweis bedarf es der Vorlage des Grundbuchauszuges. Liegt dieser bereits vor, genügt eine eidesstattliche Erklärung. Der Anspruch auf Auszahlung des Reinertrages muss gemäß § 14 Abs. (3) der Satzung innerhalb von 6 Monaten nach Erscheinen dieser Mitteilung geltend gemacht werden, also bis zum 14.08.2025.
Der Jagdvorstand