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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg
Ausgabe 2/2026
Amtlicher Teil
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Liegenschaftsvermessung nach dem Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung

Dipl.-Ing.(FH) Ralf Bornkessel

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI)

Beratender Ingenieur (0673-94 BI)

Calvinstraße 39

07546 Gera

Freistaat Thüringen Vermessungsstelle nach § 17 Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (ThürVermGeoG)

Ankündigung von örtlichen Vermessungsarbeiten

Gemeinden: Dornburg-Camburg und Neuengönna

Gemarkung: Dornburg, Flur: 8, Flurstücke: 934/1 937/4, 938/3, 938/4

Gemarkung: Dorndorf, Flur: 4, Flurstücke: 857, 858, 878/2, 878/3, 878/4, 879/3, 918/3, 920/1, 920/2

Gemarkung: Neuengönna, Flur: 5, Flurstücke: 934/12, 934/13, 935/2, 936/21, 936/30, 936/40, 943/3, 953/1, 953/2, 953/3, 954/1, 954/2, 955, 956/2, 957, 967, 983, 984, 986, 987, 988/1, 989, 991/2, 1031/5, 1197/1, 1199/2, 1199/3, 1199/4, 1215/1, 1216/1, 1612/1 und Flur: 7, Flurstück: 1432

Ab Februar 2026 werden wir in den o.g. Gemeinden eine Straßenschlussvermessung im Rahmen der Unfallschwerpunktbeseitigung Abzweig Neuengönna an der B88 und Neubau eines Radweges durchführen. Wir bitten Sie, uns an diesem Termin den Zutritt zu Ihrem Flurstück zu gewähren.

Es ist Ihnen freigestellt, während der Vermessung anwesend zu sein. Eine Teilnahme ist nicht erforderlich. Kosten, die Ihnen durch die Wahrnehmung des Termins entstehen, können leider nicht erstattet werden.

Um Beschädigungen an unterirdischen Anlagen und Leitungen zu vermeiden, bitten wir Sie, uns vor Beginn der Arbeiten die Ihnen bekannten Informationen über die Lage und den Verlauf solcher Einrichtungen auf Ihrem Flurstück zur Verfügung zu stellen.

Gera, 02.02.2026

Ralf Bornkessel Dipl.-Ing.(FH)

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI)