Beschluss: 08/067/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Neuengönna beschließt in seiner Sitzung am 18.11.2025 die Niederschrift (öffentlicher Teil) der Sitzung vom 23.09.2025.
Beschluss: 08/070/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Neuengönna beschließt in seiner Sitzung am 18.11.2025 die überplanmäßige Ausgabe von 3.500,00 € in Verbindung mit der Unfallinstandsetzung des LF 10 nach Kaskoschaden vom 03.03.2025 in der Haushaltsstelle 1/13000/55000. Die nicht anerkannten Kosten der Versicherung betragen 4.019,08 €. Planansatz waren 3.000,00 €, wovon 2.188,69 € bereits verfügt wurden. Somit bleiben 811,31 € zur Verfügung. Bei benötigten 4.019,08 € bleibt ein Restbetrag von 3.207,77 €, welcher auf 3.500,00 € aufgerundet wird. Dafür können nach Rücksprache mit dem Thüringer Landesverwaltungsamtes die Mittel der Feuerwehrpauschale 2025 genutzt werden.
Die Finanzierung der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe 3.500,00 € wird gedeckt durch:
Zahlung aus der Feuerwehrpauschale 2025 in HHSt. 1/13000/17103/999.
Beschluss: 08/072/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Neuengönna hebt in seiner Sitzung am 18.11.2025 den Beschluss Nr. 08/063/2025 - „Beschluss der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde Neuengönna (Hundesteuersatzung)“ vom 23.09.2025 auf.
Beschluss: 08/073/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Neuengönna beschließt in seiner Sitzung am 18.11.2025 die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde Neuengönna (Hundesteuersatzung) in der Fassung des Entwurfs vom 10.11.2025.
Beschluss: 08/074/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Neuengönna beschließt in seiner Sitzung am 18.11.2025 die Zustimmung zur Außerplanmäßigen Ausgabe von insgesamt 4.372,67 Euro und Vergabe der Leistungen zur energetischen Sanierung im Feuerwehrhaus in Neuengönna in Höhe von 2.930,77 Euro inkl. MWSt. an die Firma Dach Walter. Die verbleibenden 1.441,90 Euro sind für den Erwerb einer Solaranlage vorgesehen. Die Deckung erfolgt durch Übertrag der geplanten Mittel für das Dorfgemeinschaftshaus (ehemals 4.875,00 Euro) aus der Haushaltsstelle 2.76000.94200 in Höhe von 4.372,67 Euro an die Haushaltsstelle 2.13000.94000 (Feuerwehrhaus).
Beschluss: 08/068/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Neuengönna genehmigt in seiner Sitzung am 18.11.2025 die Niederschrift (nichtöffentlicher Teil) der Sitzung vom 23.09.2025.
Beschluss: 08/076/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Neuengönna macht sich den unterbreiteten Abwägungsvorschlag zu eigen und beschließt, die vorgebrachten Anregungen und Hinweise der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Unter der Vorderen Leite“ in der Gemeinde Neuengönna zu berücksichtigen, soweit sie nicht zurückgewiesen wurden.
Beschluss: 08/077/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Neuengönna beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Unter der Vorderen Leite“ in der Gemeinde Neuengönna als Satzung. Der Bebauungsplan besteht aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen. Die zugehörige Begründung wird gebilligt.
gez. Schwarze
Bürgermeister