Beschluss: 18/032/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Wichmar beschließt (nach vorangegangener Information der Einwohner durch eine Einwohnerversammlung) in seiner öffentlichen Sitzung am 26.11.2025:
| 1. | den Vertrag über die Eingliederung zwischen der Stadt Dornburg-Camburg und der Gemeinde Wichmar im Entwurf vom 22.11.2025 (Version 5) gemäß Anlage 1. |
| 2. | Auf Grund der Kurzfristigkeit des Antragsverfahrens verpflichten sich beide Vertragsparteien weitere Änderungen/Anpassungen, insbesondere Konkre-tisierungen zum § 3 Abs. 4 des Vertrages, bis zum 30.06.2026 zuzulassen. |
Beschluss: 18/033/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Wichmar beschließt (nach vorangegangener Information der Einwohner durch eine Einwohnerversammlung) in seiner öffentlichen Sitzung am 26.11.2025 im Sinne das § 45 Abs. 9 ThürKO, dass § 45 Abs. 8 ThürKO mit Wirksamwerden der Bestandsänderung nicht zur Anwendung kommt und stattdessen nach Wirksamwerden der Bestandsänderung gemäß § 45 Abs. 1 Satz 1 ThürKO durch Regelung in der Hauptsatzung der Stadt Dornburg-Camburg die Ortsteilverfassung für die aufgelöste Gemeinde Wichmar dauerhaft eingeführt wird.
Beschluss: 18/034/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Wichmar beschließt (nach vorangegangener Information der Einwohner durch Einwohnerversammlung) in der öffentlichen Sitzung am 26.11.2025 die Eingliederung der Gemeinde Wichmar in die Stadt Dornburg-Camburg
gez. Schmidt
Bürgermeister