Vorbehaltlich der noch ausstehenden Veröffentlichung durch das Landratsamt Saale-Holzland-Kreis in dessen Amtsblatt, setzte diese als untere staatliche Verwaltungsbehörde, Rechtsaufsichtsbehörde über die Gemeinde Löberschütz, mit Schreiben vom 06.02.2023, Az.: A15/062.35/0040 den Termin für die Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin der Gemeinde Löberschütz gemäß §25 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz fest.
Der Termin für die für die Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin wird auf
Sonntag, den 03.09.2023
festgesetzt. Eine gegebenenfalls erforderliche Stichwahl findet am Sonntag, den 17.09.2023 statt.
gez. Krumbholz
Gemeinschaftsvorsitzender