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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft
Ausgabe 3/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

Ausgleichsbeträge des Sanierungsgebietes „Historische Altstadt Dornburg“ im Ortsteil Dornburg

Liebe Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer. Seit Anfang der 1990er Jahre haben wir damit begonnen, den weiteren Verfall der historischen Altstadt Dornburgs zu stoppen. Viel wurde dabei in die Sanierung der Häuser sowie in die Neugestaltung der Straßen, Wege und Plätze investiert.

Die Erfolge, die wir heute sehen können, verdanken wir Ihrem Engagement, aber auch den staatlichen Fördertöpfen, welche sich 1991 für unsere Stadt und für viele private Hauseigentümer im Sanierungsgebiet öffneten. Vor allem die Bund-Länder-Programme der Städtebauförderung halfen und helfen uns weiterhin, die Sanierung der Altstadt bis zum Jahr 2031 zum Abschluss zu bringen.

Mit dem Abschluss des Sanierungszeitraumes, ist die Stadt Dornburg-Camburg ab 2032 gesetzlich verpflichtet, Ausgleichsbeträge für das Sanierungsgebiet zu erheben. Diese sind ein ausgleichend gerechter Beitrag zur Refinanzierung der großen städtischen Aufwendungen im Sanierungsgebiet „Historische Altstadt Dornburg“.

Es besteht für Sie die Möglichkeit, schon ab diesem Jahr Ihre Ausgleichsbeträge abzugelten. Dies wollen wir mit einer Rabattierung, genannt „Abzinsung“, nach Jahren gestaffelt belohnen.

Folgende Vorteile hat die Zahlung jetzt:

1.

Für Sie als Eigentümerin oder Eigentümer ist der jetzt zu zahlende Betrag geringer als zum Abschluss der Sanierung.

2.

Der Ausgleichsbetrag kann bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden.

3.

Sie erhalten Zeitgewinn für die persönliche Finanzplanung.

4.

Sie erlangen Rechtssicherheit über den zu zahlenden Ausgleichsbetrag (Eine Nachforderung ist später nicht möglich!).

5.

Die bei der Stadt Dornburg-Camburg eingehenden Ausgleichsbeträge können noch (bis zum Jahr 2031) für weitere Bau- und Ordnungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet „Historische Altstadt Dornburg“ verwendet werden.

Wir hoffen, dass Sie dieses vorteilhafte Angebot nutzen und somit die Weiterentwicklung unserer schönen Stadt Dornburg-Camburg mitgestalten können.

Stadt Dornburg-Camburg

c/o Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg

Bauamt

Rathausstraße 1

07774 Dornburg-Camburg

An die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken im Sanierungsgebiet „Historische Altstadt Dornburg“ - Information zu den Ausgleichsbeträgen

Ausgleichsbeträge sind Zahlungen, welche die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer im Zuge der Sanierungsmaßnahmen in Sanierungsgebieten leisten müssen. Die Stadt Dornburg-Camburg ist nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen dazu verpflichtet, diese Beträge zu erheben, um zur Refinanzierung der erhaltenen Fördermittel beizutragen.

Rechtliche Grundlage: §§ 151 bis 154 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004, zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.04.2022.

Wieso Ausgleich und wieviel?

Ausgeglichen wird die Werterhöhung der Grundstücke durch Sanierungsmaßnahmen im Zeitraum der Sanierung. Darunter zählen bspw. die Umgestaltung von öffentlichen Straßen, Plätzen und Grünbereichen sowie die daraus resultierende Attraktivitätssteigerung im betreffenden Gebiet.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte, ein unabhängiges Gremium, ermittelte dabei zonenweise die entsprechenden Wertsteigerungen und stellt diese in einer öffentlich zugänglichen Bodenrichtwertkarte dar. Für die Zone des Sanierungsgebietes „Historische Altstadt Dornburg“ beträgt die Wertsteigerung für die Grundstücke zum derzeitigen Stand (Stichtag 01.01.2022) 11 € pro Quadratmeter Grundstücksfläche. Eventuell zu berücksichtigende Besonderheiten der einzelnen Grundstücke werden in die konkrete Wertbestimmung im Einzelfall einbezogen.

Wer muss den Ausgleichsbetrag zahlen?

Im § 154 des Baugesetzbuches ist geregelt, dass alle Eigentümer von Grundstücken im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet einen Ausgleichsbetrag zahlen müssen. Es gibt dazu für die Stadt Dornburg-Camburg keinen Ermessensspielraum.

Wann bezahlt man?

In der Regel wird der Betrag am Ende der Sanierung (Ende 2031) per gesetzlichem Bescheid erhoben. In Dornburg-Camburg besteht jedoch die Möglichkeit, eine vorzeitige Ablösung vorzunehmen. Diese hat zum Vorteil, dass der Ausgleichsbetrag für sie oder ihn zum Stichtag reduziert wird. Damit sind auch alle diesbezüglichen Ansprüche der Stadt abgegolten.

Was Sie dafür tun müssen?

Sie stellen einen formlosen Antrag bei der Stadt Dornburg-Camburg mit dem Wunsch auf rabattierte Zahlung des Ausgleichsbetrages. Daraufhin wird mit der Eigentümerin oder dem Eigentümer eine Ablösevereinbarung geschlossen.

Mögliche Vergünstigungen

Die Stadt Dornburg-Camburg bietet im Rahmen der Ausgleichsbetragszahlungen für die betroffenen Grundstückseigentümerinnen und Eigentümer eine gestaffelte Rabattierung (Abzinsung) an. Diese beinhaltet die Vergünstigung der fälligen Zahlung bei frühzeitiger Bezahlung des Ausgleichsbetrages. Auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 11.10.2022 (Beschlussnr.: 20/0295/2022) ergibt sich mit einem Zinssatz in Höhe von 6 % sowie die Restnutzungsdauer von insgesamt 5 Jahren entsprechend Anlage 2 der ImmobilienwertermittlungsVO (ImmoWertV) in Abhängigkeit des Stichtags der Ablösung folgende Abzinsung (Rabattierung):

Für alle Grundstücke, deren Eigentümerinnen oder Eigentümer nicht von der vorzeitigen freiwilligen Ablösung Gebrauch machen, werden nach Schließung des Sanierungsgebietes per Bescheid die vollständigen Ausgleichsbeträge erhoben.

Was ist zu tun?

Alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet „Historische Altstadt Dornburg“ werden persönlich angeschrieben und Ihnen wird die Möglichkeit eingeräumt, unter den bereits genannten Vorteilen den Ausgleichsbetrag vorzeitig abzulösen. Unabhängig von dem persönlichen Schreiben zur vorzeitigen Ablösung des Ausgleichsbetrages können Sie ab sofort die vorzeitige, rabattierte, Ablösung bei der Stadt Dornburg-Camburg beantragen. Hierfür können Sie entweder einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren oder die Antragsunterlagen anfordern (Kontakt per Telefon: Dienstag 9-12 Uhr und Donnerstag 13-16 Uhr: Wohnstadt, Frau Inge Borski Tel. 03643-9082131; Kontakt per Mail: nicole.hermann@nh-projektstadt.de; Kontakt per Post: Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg, Bauamt, Rathausstraße 1, 07774 Dornburg-Camburg, OT Camburg).

Geltungsbereich des Sanierungsgebietes -schwarz gestrichelte Linie-

Zonierung Bodenrichtwerte des Sanierungsgebietes „Historische Altstadt Dornburg“

Quelle: BORIS-TH, Stichtag 01.01.2022

48

sanierungsunbeeinflusster Bodenrichtwert (48 €/m²) = Wert vor den Sanierungsmaßnahmen

59

sanierungsbeeinflusster Bodenrichtwert (59 €/m²) = Wert nach den Sanierungsmaßnahmen