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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft
Ausgabe 3/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Tautenburg für das Haushaltsjahr 2023 wurde in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 24. Januar 2023 beschlossen und mit Schreiben vom 02. Februar 2023 der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt angezeigt. Von dort wurde mit Schreiben vom 07. März 2023 die öffentliche Bekanntmachung zugelassen. Der Haushalt wird hiermit bekannt gemacht.

Der Haushaltsplan liegt im Rathaus Camburg bei der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg während der Öffnungszeiten vom 03. bis 18. April 2023 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Dornburg-Camburg, den 14. März 2023

gez. Weber

Bürgermeister

Haushaltssatzung

der Gemeinde Tautenburg

für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Tautenburg folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

512.470

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

132.598 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze)für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für land-und forstwirtschaftliche

Betriebe (Grundsteuer A)

271 v.H.

b)

für Grundstücke (Grundsteuer B)

389 v.H.

2.

Gewerbesteuer

395 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 85.000 € festgesetzt.

§ 6

Als Anlage gilt der Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

Tautenburg, den 14. März 2023

gez. Weber  — - Siegel -

Bürgermeister

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften gemäß § 21 ThürKO, die die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Tautenburg unter der Angabe der Gründe schriftlich geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. Diese Belehrung gilt für die o. g. Satzung.