Die Haushaltssatzung der Gemeinde Wichmar für das Haushaltsjahr 2025 wurde in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 29. Januar 2025 beschlossen und mit Schreiben vom 31. Januar 2025 der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt angezeigt. Von dort wurde mit Schreiben vom 10. Februar 2025 die öffentliche Bekanntmachung nach § 57 Abs. 2 i. V. m. § 21 Abs. 3 ThürKO zugelassen. Der Haushalt wird hiermit bekannt gemacht. Der Haushaltsplan liegt im Rathaus Camburg bei der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg während der Öffnungszeiten vom 24. März bis 9. April 2025 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Wichmar, den 22.03.2025
gez. Schmidt
Bürgermeister
Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erläßt die Gemeinde Wichmar folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im
| Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | — 333.866 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
|
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | — 24.490 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) der Gemeindesteuern wurden mit der Hebesatz-Satzung der Gemeinde Wichmar festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
55.600 € festgesetzt.
§ 6
Als Anlage gilt der Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Wichmar, den 22.03.2025
gez. Schmidt
Bürgermeister