Beschluss: 18/011/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Wichmar genehmigt in seiner Sitzung am 27.11.2024 die Niederschrift (öffentlicher Teil) vom 03.07.2024.
Beschluss: 18/008/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Wichmar beschließt in seiner Sitzung am 27.11.2024 die außerplanmäßig Gesamtausgabe in Höhe von 2.231,25 € für die Beschaffung eines AED-Gerätes, der im öffentlichen kommunalen Raum aufzuhängen ist. Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe ist gewährleistet durch zu vereinnahmende Zuwendungen des Freistaates Thüringen in Höhe von 1.785,- € (HHSt. 1400.3610) und die Entnahme aus der Rücklage in Höhe von 446,25 € (HHSt. 9100.3100).
Beschluss:18/009/2024
Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung, am 27.11.2024 die Hebesatz-Satzung der Gemeinde Wichmar, ab dem Haushaltsjahr 2025, in der Form des Entwurfes vom 29.10.2024. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 29.03.2023 außer Kraft.
Beschluss: 18/010/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Wichmar beschließt in seiner Sitzung am 27.11.2024 über- und außerplanmäßige Ausgaben in einer Gesamthöhe von 11.090,19 € für die 900-Jahr-Feier Wichmar (3.178,82 €), Schutzkleidung für die Feuerwehrkameraden (3.054,51 €), Ausrüstungsgegenstände des Dorfgemeinschaftshauses (1.527,25 €) und für den Regenwasserspeicher (3.329,61 €). Die Finanzierung erfolgt durch Spenden (für die 900-Jahr-Feier), Versicherungsausgleich und die Mittel zur Stärkung kreisangehöriger Gemeinden (66.000,00 €).
Beschluss: 18/012/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Wichmar genehmigt in seiner Sitzung am 27.11.2024 die Niederschrift (nichtöffentlicher Teil) der Sitzung vom 03.07.2024.
Beschluss: 18/018/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Wichmar genehmigt in seiner Sitzung am 29.01.2024 die Niederschrift (öffentlicher Teil) der Sitzung vom 27.11.2024.
Beschluss: 18/014/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Wichmar beschließt in seiner Sitzung am 29.01.2025 die Lieferung und Montage des TETRA-Sirenensteuerempfängers durch die Firma Hörmann lt. Angebot Nr. 14S24-0187 zu 3302,25 €. In der HHSt 13000.93501 sind dafür 2.307,00 € vorgesehen, somit bleibt ein Eigenanteil von 995,25 €. Diese stellen eine überplanmäßige Ausgabe dar, welche über die HHSt 13000.36140 und die allgemeine Rücklage gedeckt werden. Des weiteren werden Fördergelder vom Land (1.600,00 €) und dem Kreis (800,00 €) genutzt. Der Gemeinderat der Gemeinde Wichmar genehmigt sodann die überplanmäßige Ausgabe.
Beschluss: 18/015/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Wichmar beschließt in seiner Sitzung am 29.01.2025 den vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Gemeinde Wichmar für das Haushaltsjahr 2025 einschließlich aller Anlagen.
Beschluss: 18/016/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Wichmar beschließt in seiner Sitzung am 29.01.2025 den Finanzplan zur Haushaltssatzung 2025 gemäß § 62 ThürKO und § 24 ThürGemHV auf der Grundlage des Investitionsprogramms.
Beschluss: 18/019/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Wichmar beschließt in seiner Sitzung vom 29.01.2025 die Geschäftsordnung in der Fassung vom 29.01.2025
Beschluss: 18/020/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Wichmar beschließt in seiner Sitzung am 29.01.2025 die 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Wichmar
Beschluss: 18/017/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Wichmar genehmigt in seiner Sitzung am 29.01.2025 die Niederschrift (nichtöffentlicher Teil) der Sitzung vom 27.11.2024.
gez. Schmidt
Bürgermeister