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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg
Ausgabe 4/2024
Amtlicher Teil
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Wahlbekanntmachung

1. Am 09. Juni 2024 findet in der Bundesrepublik Deutschland die

Wahl zum Europäischen Parlament statt.

Die Wahl dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

2. Im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg gibt es 13 Wahlbezirke. Die Wahlräume sind wie folgt eingerichtet.

Stadt Dornburg-Camburg

01

Dornburg-Camburg,

Rathausstr. 1

Rathaus Camburg

02

Dornburg-Camburg,

Fritz-Reuter-Str. 12

Kindergarten „Sonnenschein“

03

Dornburg-Camburg,

Friedrich-Ludwig-Jahn-Str. 3

Turnhalle Dornburg

04

Dornburg-Camburg-Dorndorf I,

Unter dem Hospitale 18,

Kindergarten „Saaletalzwerge“

05

Dornburg-Camburg-Steudnitz II,

Unter dem Hospitale 18,

Kindergarten „Saaletalzwerge“

06

Dornburg-Camburg, Tümpling 9

Dorfgemeinschaftshaus

07

Dornburg-Camburg, Wonnitz 18

Dorfgemeinschaftshaus

Gemeinde Frauenprießnitz

01

Frauenprießnitz, MTS-Str. 13

Rentamt

Gemeinde Golmsdorf

01

Golmsdorf, Kunitzer Str. 16

Rathaus

Gemeinde Großlöbichau

01

Großlöbichau, Dorfstr. 18

Gemeindebüro

Gemeinde Hainichen

01

Hainichen, Dorfstr. 23 b

Begegnungszentrum

Gemeinde Jenalöbnitz

01

Jenalöbnitz, Dorfstr. 8

Alte Schule

Gemeinde Lehesten

01

Lehesten, Dorfstr. 36

Gemeindebüro

02

Altengönna 11

Feuerwehrvereinshaus

03

Nerkewitz 49

Gaststätte

04

Rödigen, 15b

Feuerwehrvereinshaus

Gemeinde Löberschütz

01

Löberschütz, Dorfstr. 6

Gemeindebüro

Gemeinde Neuengönna

01

Neuengönna,

Nerkewitzer Str. 25

Kegelbahn

02

Porstendorf, Bahnhofstr. 4

Bulgarische Stube

Gemeinde Tautenburg

01

Tautenburg, An der Bastei 11a

Feuerwehrvereinshaus

Gemeinde Thierschneck

01

Thierschneck, Dorfstr. 52

Zur Ausspanne

Gemeinde Wichmar

01

Wichmar, Dorfstr. 52

Dorfgemeinschaftshaus

Gemeinde Zimmern

01

Zimmern, Dorfstr. 45

Ländliches Kulturzentrum

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 28. April 2024 bis 19. Mai 2024 zugehen, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses ab 16:00 Uhr in 07774 Dornburg-Camburg, Rathaus Camburg, Rathausstr. 1, am 9. Juni 2024 zusammen.

3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt.

Jeder Wähler hat eine Stimme.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung.

Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab,dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.

In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Kreis oder in der kreisfreien Stadt, in dem/der der Wahlschein ausgestellt ist,

a)

durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Kreises/der kreisfreien Stadt

oder

b)

durch Briefwahl

teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Dornburg-Camburg, den 4. Mai 2024

Stadt Dornburg-Camburg

gez. C. Krumbholz

Frauenprießnitz

gez. K. Krause

Golmsdorf

gez. S. Diller

Großlöbichau

gez. G. Günther

Hainichen

gez. Dr. D. Graen

Jenalöbnitz

gez. T. Deppner

Lehesten

gez. St. Heyne

Löberschütz

gez. A. Matz

Neuengönna

gez. U. Schwarze

Tautenburg

gez. W.-U. Weber

Thierschneck

gez. C. Meierl

Wichmar

gez. T. Schmidt

Zimmern

gez. C. Wünscher