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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg
Ausgabe 4/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der 1. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Gemeinde Frauenprießnitz

Die 1. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Gemeinde Frauenprießnitz wurde in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 25. Februar 2025 beschlossen und mit Schreiben der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt angezeigt.

Von dort wurde mit Schreiben vom 31. März 2025 die vorzeitige öffentliche Bekanntmachung nach § 21 Abs. 3 S. 3 ThürKO zugelassen.

Die Satzung wird hiermit bekannt gemacht.

Frauenprießnitz, den 19. April 2025

gez. Hofmann

Bürgermeister

1. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Gemeinde Frauenprießnitz

Aufgrund der §§ 19 (1) und 20 (1), der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16.August 1993, in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.Januar 2003 (GVBl.S.41), zuletzt geändert durch Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl.S.277,288) erlässt die Gemeinde Frauenprießnitz folgende, in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 25. Februar 2025 beschlossene 1. Änderungssatzung der Hauptsatzung vom 14. März 2023 (Amtsblatt der VG Dornburg-Camburg vom 1. April 2023):

Artikel 1

§ 8 Absatz 3 erhält folgenden Wortlaut:

„(3) Der Gemeinderat bildet zur Erfüllung seiner Aufgaben einen Hauptausschuss als vorberatenden Ausschuss.“

Artikel 2

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Frauenprießnitz, den 19. April 2025

gez. Hofmann

Bürgermeister

Ausfertigungsvermerk:

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften gemäß § 21 ThürKO, die die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Frauenpreißnitz unter der Angabe der Gründe schriftlich geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. Diese Belehrung gilt für die o. g. Satzung.