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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft
Ausgabe 5/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung Planfeststellungsbeschluss

Bekanntmachung

Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) hat folgenden

Planfeststellungsbeschluss

zur wesentlichen Änderung der Deponie Großlöbichau für das Vorhaben „Schaffung neuen Deponievolumens durch Veränderung der Deponiekontur“ im Saale-Holzland-Kreis, 07751 Großlöbichau, Gemarkungen Kleinlöbichau und Großlöbichau und 07646 Schlöben, Gemarkung Mennewitz erlassen.

I. Zulassungen

Auf Antrag des Zweckverbandes Restabfallbehandlung Ostthüringen (ZRO) wird der Plan zur wesentlichen Änderung und zum Betrieb der geänderten Deponie Großlöbichau (DK II)

in der Gemarkung Großlöbichau Flur 5

in der Gemarkung Kleinlöbichau Flur 3

und in der Gemarkung Mennewitz Flur 4

gemäß § 35 Absatz 2 KrWG festgestellt.

Die wesentliche Änderung der Deponie umfasst folgende Maßnahmen:

-

Schaffung einer steileren Deponieböschungsneigung,

-

Veränderung des Hochpunktes der Deponie,

-

Anpassung der Böschungsneigung im Bereich des bestehenden Einstiegsbauwerkes.

Durch die o. g. Maßnahmen wird ein verfügbares Deponievolumen von ca. 500.000 m3 geschaffen. Eine Inanspruchnahme neuer Deponieflächen erfolgt nicht.

Gemäß § 75 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) wird u.a.

a)

die naturschutzrechtliche Befreiung gemäß § 67 Absatz 1 Ziffer 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom Verbot des § 36 Absatz 4 Ziffer 2 des Thüringer Naturschutzgesetzes (ThürNatG) im Benehmen mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Saale-Holzland-Kreis,

b.)

die luftverkehrsrechtliche Zustimmung nach § 17 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) im Benehmen mit dem Thüringer Landesverwaltungsamt

erteilt.

Die Zulassung ergeht mit Nebenbestimmungen sowie Planänderungs- und ergänzungsvorbehalten.

II. Auslegung

1.

Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses und des festgestellten Planes wird in der Zeit vom 05. Juni 2023 bis einschließlich 16. Juni 2023 an nachfolgend genannten Stellen zur Einsichtnahme ausgelegt:

-

im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg, Rathausstraße 1, 07774 Dornburg-Camburg, Ortsteil Camburg,

Montag

08:30-12:00 Uhr

13:30-15:30 Uhr

Dienstag

08:30-12:00 Uhr

13:30-15:30 Uhr

Donnerstag

08:30-12:00 Uhr

13:30-18:00 Uhr

-

im Bauamt der Gemeinde Bad Klosterlausnitz, Markt 3, 07639 Bad Klosterlausnitz

Montag

08:00-12:00 Uhr

12.30-15:00 Uhr

Dienstag

08:00-12:00 Uhr

12.30-18:00 Uhr

Mittwoch

08:00-12:00 Uhr

Donnerstag

08:00-12:00 Uhr

12.30-15:00 Uhr

Freitag

08:00-11.30 Uhr

(Anmerkung: Am 07.06.2023 ist das Rathaus in Bad Klosterlausnitz wegen einer internen Veranstaltung nicht besetzt)

-

in der Gemeindeverwaltung Schlöben, 07646 Schlöben, Am Wallgraben 20,

Dienstag:

09:00-12:00 Uhr

13.00-18:00 Uhr

und

-

im Thüringer Landesamt für Umwelt. Bergbau und Naturschutz (TLUBN), Außenstelle Weimar, Dienstgebäude 1, Harry-Graf-Kessler-Straße 1, 99423 Weimar, Zimmer 3805

Montag bis

Donnerstag

09.00-11.30 Uhr

13.30-15.30 Uhr

Freitag

09.00 Uhr-11.30 Uhr

2.

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Ende der oben genannten Auslegungsfrist der Beschluss gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt gilt und die Frist zur Klageerhebung in Lauf gesetzt wird.

III. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht Gera erhoben werden.

IV. Hinweis

Diese Bekanntmachung wird auf der Homepage des TLUBN (www.tlubn.thueringen.de) auf der Seite „Amtliche Bekanntmachungen" sowie dem UVP-Portal (www.uvp-verbund.de) veröffentlicht.

Jena, den 05.05.2023

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz

Der Präsident

Mario Suckert