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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft
Ausgabe 5/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Zimmern

Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Zimmern

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Zimmern für das Haushaltsjahr 2023 wurde in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 14. März 2023 beschlossen und mit Schreiben vom 17. März 2023 und 26. April 2023 der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt angezeigt.

Von dort wurde mit Schreiben vom 02. Mai 2023 die öffentliche Bekanntmachung zugelassen.

Der Haushalt wird hiermit bekannt gemacht.

Der Haushaltsplan liegt im Rathaus Camburg bei der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg während der Öffnungszeiten

vom 30. Mai bis 14. Juni 2023 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Zimmern, den 05. Mai 2023

gez. Claus

Bürgermeisterin

Haushaltssatzung

der

Gemeinde Zimmern

für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Zimmern folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im

Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen

und Ausgaben mit

326.763

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen

und Ausgaben mit

47.064

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) der Gemeindesteuern werden nach der Hebesatzsatzung der Gemeinde Zimmern berechnet.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 54.400 € festgesetzt.

§ 6

Als Anlage gilt der Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

Zimmern, den 05. Mai 2023

gez.Claus

Bürgermeisterin  —  -Siegel-

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften gemäß § 21 ThürKO, die die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Zimmern unter der Angabe der Gründe schriftlich geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. Diese Belehrung gilt für die o. g. Satzung.