Die 1. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Stadt Dornburg-Camburg wurde in der öffentlichen Stadtratssitzung am 28. Februar 2023 beschlossen und mit Schreiben der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt angezeigt.
Von dort wurde mit Schreiben vom 26. April 2023 die vorzeitige öffentliche Bekanntmachung nach § 21 Abs. 3 S. 3 ThürKO zugelassen.
Die Satzung wird hiermit bekannt gemacht.
Dornburg-Camburg, den 08. Mai 2023
gez. D. Storch
Bürgermeisterin
Auf Grund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414,415) hat der Stadtrat der Stadt Dornburg-Camburg in der Sitzung am 28.02.2023 die folgende 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung beschlossen:
Artikel 1
§ 13 Abs. 8 erhält folgenden Wortlaut: | ||
(8) |
Der ehrenamtliche Erste Beigeordnete erhält als Ehrenbeamter eine monatliche Aufwandsentschädigung | |
|
a) |
im Zeitraum 01.02.2020 bis 31.12.2020 in Höhe von 268,13 € |
|
b) |
im Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021 in Höhe von 271,88 € |
|
c) |
im Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2022 in Höhe von 274,33 € |
|
d) |
ab dem Zeitraum vom 01.01.2023 in Höhe von 300,00 €. |
Artikel 2
§ 16 Abs. 2 erhält folgenden Wortlaut: | ||
(2) |
a) |
Die Hauptsatzung tritt, außer § 13 Abs. 2, am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 4. Dezember 2014 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 02.09.2021 außer Kraft. |
|
b) |
§ 13 Abs. 2 tritt rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft. |
|
c) |
§ 13 Abs. 8 a) tritt rückwirkend zum 01.02.2020 in Kraft und zum 31.12.2020 außer Kraft. |
|
d) |
§ 13 Abs. 8 b) tritt rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft und zum 31.12.2021 außer Kraft. |
|
e) |
§ 13 Abs. 8 c) tritt rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft und zum 31.12.2022 außer Kraft. |
|
f) |
§ 13 Abs. 8 d) tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft. |
Artikel 3
Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.
Dornburg-Camburg, den 08.05.2023
gez. Storch — - Siegel -
Bürgermeisterin
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften gemäß § 21 ThürKO, die die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt Dornburg-Camburg unter der Angabe der Gründe schriftlich geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. Diese Belehrung gilt für die o. g. Satzung.