Lage des Plangebietes im aktuellen Katasterbestand- ohne Flurstücksnummern (unmaßstäblich)
Billigungs- und Auslegungsbeschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Lehesten hat am 19.04.2023 unter Beschluss Nr.: 06/0144/2023 den Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplanes
Nr. 1 „Hinter dem Dorfe“ im Ortsteil Rödigen,
einschließlich der 1. und 2. Änderung,
in der Fassung vom Januar 2023 gebilligt und beschlossen, diesen mit der Begründung und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Unterlagen im Internet einzustellen (§ 4a Abs. 4 BauGB).
Wesentliche Gründe für die Planaufhebung:
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Aus heutiger Sicht ist festzustellen, dass die Größe des geplanten Baugebietes den tatsächlichen Bedarf an Wohneinheiten und ergänzenden Nutzungen für den kleinen Ort Rödigen um ein Vielfaches übersteigt. Insbesondere diese Überdimensionierung ist heute nicht mehr begründbar, was die Planung aus städtebaulicher Sicht angreifbar macht. |
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Mit der Umsetzung der inneren Erschließungsmaßnahmen wurde noch nicht begonnen. Weder ein Investor noch die Gemeinde waren in dem langen Zeitraum von 1993 bis heute bereit bzw. in der Lage, den hohen Erschießungsaufwand zu übernehmen und die damit verbundenen Risiken zu tragen. |
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Der Bebauungsplan entspricht insbesondere nicht den Zielen der Raumordnung, wonach lediglich die Zentralen Orte als Konzentrationspunkte für die Sicherung und Entwicklung von Einrichtungen mit überörtlicher Bedeutung zu entwickeln sind. Die Gemeinde Lehesten mit dem Ortsteil Rödigen wurde jedoch nicht als Zentraler Ort eingestuft. Entsprechend § 1 Absatz 4 BauGB sind Bebauungspläne den Zielen der Raumordnung anzupassen. Dieses Erfordernis stellt nunmehr ein erhebliches Vollzugshindernis des Bebauungsplanes dar. |
Aus den genannten Gründen soll der Bebauungsplan, einschließlich seiner 1. und 2. Änderung, aufgehoben werden.
Lage des Plangebietes / Geltungsbereich:
Das Plangebiet befindet sich am östlichen Ortsrand des Ortsteils Rödigen. Folgende Flurstücke der Flur 3 der Gemarkung Rödigen gehören zum Plangebiet:
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Flurstücke 117/1; 128/1; 137/2; 470/1; 470/2; 470/3; 470/4; 470/5; 470/6; 470/7; 470/8; 470/9; 470/10; 470/11; 470/12; 470/13; 470/14; 470/15; 470/16; 470/17; 470/18; 470/19; 470/20; 470/21; 470/22; 470/23; 470/24; 470/25; 470/26; 470/27; 470/28; 470/29; 470/30; 470/31; 470/32; 470/33; 470/34; 470/35; 470/36; 470/37; 470/38; 470/39; 470/40; 470/41; 470/42; 470/43; 470/44; 470/45; 470/46; 470/47; 470/48; 470/49; 470/50; 470/51; 470/52; 470/53; 470/54; 470/55; 470/56; 470/57; 470/58; 470/59; 470/60; 470/62; 470/63; 470/64; 470/65; 470/66; 470/67; 470/68; 470/69; 470/70; 470/71; 470/72; 470/73; 470/74; 470/75; 470/76; 470/77; 470/78; 470/79; 470/80; 470/81; 470/82; 470/83; 470/84; 470/85; 470/86; 470/87; 470/88; 470/89; 470/90; 470/91; 470/92; 470/93; 470/94; 470/95; 470/96; 470/97; 470/98; 470/99; 470/100; 470/101; 470/102; 470/103; 470/104; 470/105; 470/106; 470/107; 470/108; 470/109; 470/110; 470/111; 470/112; 470/113; 470/114; 470/115; 470/116; 470/117; 470/118; 470/119; 470/120; 470/121; 470/122; 470/123; 470/124; 470/125; |
Lageplan: B-Plan Nr. 1 „Hinter dem Dorfe“ Rödigen
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB:
Der Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Hinter dem Dorfe“ im Ortsteil Rödigen der Gemeinde Lehesten, mit Begründung, und Umweltbericht sowie den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, liegt
vom 06.06.2023 bis einschließlich 07.07.2023
im Rathaus bei der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg, OT Camburg, Rathausstr. 1, 07774 Dornburg-Camburg, im Bauamt zu folgenden Zeiten für jedermann zur Einsichtnahme öffentlich aus:
Mo. |
8.30-12.00 Uhr und 13.00-15.30 Uhr, |
Di. |
8.30-12.00 Uhr und 13.00-15.30 Uhr, |
Mi. |
8.30-12.00 Uhr, |
Do. |
8.30-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr und |
Fr. |
8.30-12.00 Uhr |
Die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich auf der Website der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg abrufbar:
http://www.vg-dornburg-camburg.eu/seite/336697/bebauungspläne.html
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplanes mit Begründung schriftlich, per E-Mail oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB bei der Beschlussfassung über die Aufhebung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und der ThürDSGVO. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Umweltprüfung:
Das Verfahren zum Bebauungsplan erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs.4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung zum Bebauungsplan zu integrieren und wird nun öffentlich mit ausgelegt.
Folgende Arten umweltrelevanter Informationen sind verfügbar:
Folgende Arten umweltrelevanter Informationen sind verfügbar:
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Umweltbericht |
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Umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden |
Es werden Informationen zu folgenden Themenbereichen gegeben:
Fachbeiträge / Planungen |
Inhalte / Themen |
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Verschiedene umweltrelevante Stellungnahmen und Informationen sind im Verfahren gemäß § 4 Abs.1 BauGB zum Bebauungsplan innerhalb der festgelegten Fristen eingegangen. Aussagen zu folgenden Themenbereichen wurden abgegeben:
Stellungnahme |
Themenbereich |
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Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
Entsprechend § 4 Abs. 2 BauGB werden von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, Stellungnahmen zum Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplanes und der Begründung eingeholt.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Lehesten, den 12.05.2023
gez. M. Döring
Bürgermeister