Der Stadtrat der Stadt Dornburg-Camburg hat in seiner Sitzung am 07.05.2024 den Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes Wohngebiet „Zöthen Ortsrand-Südost“ gebilligt und zur Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie zur Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Ziel der Planung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine begrenzte Bebauung am südöstlichen Ortsrand der Ortslage Zöthen.
Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die auszulegenden Unterlagen des Entwurfes einschließlich der aus Sicht der Stadt wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren zum Vorentwurf werden in der Zeit vom
vom 3. Juni 2024 bis einschließlich zum 12. Juli 2024
über die Internetseite der VG Dornburg-Camburg (https://www.vg-dornburg-camburg.eu/seite/336697/bebauungsplaene.html) und des Planungsbüros GÖL mbH (www.geol.de) zur Einsichtnahme bereit gestellt. Des Weiteren liegen die Entwurfsunterlagen ergänzend im o. g. Zeitraum in den Räumen des Bauamtes der Stadt Dornburg-Camburg (OT Camburg, Rathausstr. 1, 07774 Dornburg-Camburg) wie folgt zu jedermanns Einsicht aus:
| Montag: | 8:00-12:00 Uhr und 13:00-15:30 Uhr, |
| Dienstag: | 8:00-12:00 Uhr und 13:00-15:30 Uhr, |
| Mittwoch: | 8:00-12:00 Uhr und 13:00-15:30 Uhr, |
| Donnerstag: | 8:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr und |
| Freitag: | 8:00-12:00 Uhr |
Während der Auslegungsfrist können gem. § 3 Abs. 2 BauGB von jedermann Anregungen und Bedenken schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Elektronische Stellungnahmen sind zu richten an: bau-liegenschaften@vg-dornburg-camburg.de. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und der ThürDSGVO. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und können eingesehen werden:
Umweltbericht mit einer Bestandsbeschreibung und Bewertung des gegenwärtigen und des Umweltzustandes bei Umsetzung der Planung,
Biotoptypenkarte (als Anlage zum Umweltbericht) mit einer Darstellung der derzeit vorhandenen Biotoptypen im Geltungsbereich und im direkten Umfeld.
Lageplan der externen naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahme
Die vorliegenden Stellungnahmen zu den bisher vorgelegten Planungsunterlagen des Vorentwurfes vom November 2023 beziehen sich auf die folgenden Umweltbelange:
Belange des Arten- und Naturschutzes
| - | Stellungnahme des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis vom 10.04.2024 mit dem Hinweis zur Begründung einer Abweichung von den Vorgaben des Landschaftsplanes, zur Erfordernis von Festsetzungen zum Artenschutz sowie von naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen |
Belange der Geologie / des Bodenschutzes
| - | Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz vom 06.02.2024 mit ergänzenden Hinweisen zum Baugrund |
Belange des Orts- und Landschaftsbildes
| - | Stellungnahme des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis vom 20.02.2024 und des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 12.02.2024 zur Erfordernis von erweiterten Festsetzungen zur Einbindung des Plangebietes in den Siedlungsrand von Zöthen. |
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Dorothea Storch
Bürgermeisterin