Der Stadtrat der Stadt Dornburg-Camburg hat in seiner Sitzung am 07.05.2024 den Entwurf der Ergänzungssatzung „Fritz-Reuter-Straße“ in Camburg in der Fassung vom 5. April 2024 und die dazugehörige Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt. Planungsziel ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung südlich der Fritz-Reuter-Straße in Camburg.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren zur Aufstellung der Satzung als vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BauGB geführt wird, so dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen wird.
Die Entwurfsunterlagen der Ergänzungssatzung, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung sowie einer Biotoptypenkarte stehen in der Zeit vom
3. Juni 2024 bis einschließlich zum 5. Juli 2024
auf den Internetseiten der VG Dornburg-Camburg (https://www.vg-dornburg-camburg.eu/seite/336697/bebauungsplaene.html) und des Planungsbüros GÖL mbH (www.geol.de) zur Einsichtnahme bereit.
Ergänzend liegen die Entwurfsunterlagen im o. g. Zeitraum im Rathaus der Stadt Dornburg-Camburg, OT Camburg, Rathausstr. 1, 07774 Dornburg-Camburg, im Bauamt zu folgenden Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
| Montag: | 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.30 Uhr, |
| Dienstag: | 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.30 Uhr, |
| Mittwoch: | 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.30 Uhr, |
| Donnerstag: | 8.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr und |
| Freitag: | 8.00-12.00 Uhr |
Während der Auslegungsfrist können gem. § 3 Abs. 2 BauGB von jedermann Anregungen und Bedenken zu den Entwurfsunterlagen schriftlich, elektronisch oder während der o. g. Zeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Elektronische Stellungnahmen sind zu richten an: bau-liegenschaften@vg-dornburg-camburg.de.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und der ThürDSGVO. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Dorothea Storch
Bürgermeisterin