Titel Logo
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg
Ausgabe 5/2026
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Finanzamt Jena

 

Bekanntmachung über die Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung infolge Nachschätzung in den Gemarkungen Golmsdorf und Beutnitz

1.

In den Gemarkungen Golmsdorf und Beutnitz hat eine Überprüfung der Bodenschätzung und eine Nachschätzung der landwirtschaftlich genutzten Flächen gemäß §11 des Bodenschätzungsgesetzes (BodSchätzG) stattgefunden.

2.

Die dabei festgestellten Schätzungsergebnisse werden wie folgt offengelegt:

Offenlegungszeitraum:

01. Juni 2026 bis 30. Juni 2026

Offenlegungsort:

Internetseite des Thüringer Finanzministeriums

Link:

https://finanzamt.thueringen.de/service/grundsteuer/bodenschaetzung

Um die Internetseite aufzurufen, können Sie auch den oben angegeben QR-Code nutzen.

Der Amtliche Landwirtschaftliche Sachverständige (ALS / amtlicher Bodenschätzer) des Finanzamtes ist im Offenlegungszeitraum montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich dienstags von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr erreichbar und steht für Auskünfte unter der Telefonnummer 0361 57 36 26 333 zur Verfügung.

3.

Offengelegt werden die Schätzungskarten und Schätzungsbücher, in denen die Ergebnisse der Nachschätzung niedergelegt sind. Die offengelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern der Grundstücke nicht besonders bekanntgegeben.

4.

Gegen die bei der Nachschätzung festgestellten Schätzungsergebnisse steht den Eigentümern der betreffenden Grundstücke der Einspruch zu. Der Einspruch kann nach Beendigung der Offenlegung bis zum Ablauf des

30.07.2026

beim Finanzamt schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden. Mit dem Ablauf der Einspruchsfrist werden die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Einspruch eingelegt worden ist.

Finanzamtsleitung Finanzamt Jena