Das Haushaltssicherungskonzept, der Gemeinde Zimmern, für die Konsolidierungsjahre 2026-2028, wurde in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 10.03.2026 beschlossen und mit Schreiben vom 20.03.2026 der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt des Saale-Holzland-Kreises angezeigt.
Das Haushaltssicherungskonzept wurde mit Schreiben vom 27.04.2026 genehmigt.
Das Haushaltssicherungskonzept wird hiermit bekannt gemacht. Gemäß § 53a Absatz (4) der ThürKO liegt das Haushaltssicherungskonzept bis zum Ende des Konsolidierungszeitraumes in der Kämmerei, der VG-Dornburg-Camburg, Rathausstraße 1, 07774 Dornburg-Camburg, öffentlich aus.
Zimmern, 23.05.2026
gez. Claus
Bürgermeisterin
Ausfertigungsvermerk:
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften gemäß § 21 ThürKO, die diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Zimmern unter der Angabe der Gründe schriftlich geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. Diese Belehrung gilt für die o. g. Satzung.