Übersichtslageplan (geoproxy.thueringen.de – entnommen 16.02.2023) - unmaßstäblich
Übersichtslageplan (geoproxy.thueringen.de – entnommen 16.02.2023) - unmaßstäblich
Der Gemeinderat der Gemeinde Jenalöbnitz hat am 27.04.2023 / Beschluss Nr. 05/0078/2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der Ergänzungssatzung gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 (BauGB) öffentlich auszulegen.
Für den Planbereich ist der Satzungsentwurf vom Februar 2023 maßgebend (Planzeichnung, Begründung).
Der Geltungsbereich der Ergänzungsflächen umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Jenalöbnitz und ist im nachfolgenden Lageplan dargestellt:
| Ergänzungsfläche E3 - Flur 2 - Teilfläche des Flurstückes 1791 |
| Ergänzungsfläche E4 - Flur 1 - Teilfläche des Flurstückes 1775 |
| Ergänzungsfläche E5 - Flur 1 - Flurstück 1754. |
Für den Ausgleich der Ergänzungsfläche E5 wird eine externe Ausgleichsmaßnahme A5 gemäß nachfolgendem Lageplanfestgesetzt:
| - Gemarkung Jenalöbnitz – Flur 7 Flurstück 1944 und 2040 |
Anlass der Planung:
Ziel der Planung ist die Schaffung von Bauflächen zur Errichtung von Wohngebäuden als Ortsabrundung und unter Ausnutzung einer vorhandenen Erschließungsstraße.
Die städtebauliche Einordnung der geplanten Baumaßnahmen orientiert sich an der bestehenden
benachbarten und der gegenüberliegenden Bebauung mit dem Ziel einer einheitlichen Ortsgestaltung.
Beteiligung der Öffentlichkeit:
Der Entwurf der Ergänzungssatzung mit Begründung und naturschutzrechtlichem Ausgleich, in der Fassung vom Februar 2023, wird gemäß § 3 (2) BauGB
vom 17.07.2023 bis einschließlich 18.08.2023
im Rathaus der Stadt Dornburg-Camburg, OT Camburg, Rathausstr. 1, 07774 Dornburg-Camburg, im Bauamt zu folgenden Zeiten für jedermann zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt:
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| Mo. | 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.30 Uhr, |
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| Di. | 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.30 Uhr, |
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| Mi. | 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.30 Uhr, |
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| Do. | 8.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr und |
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| Fr. | 8.00-12.00 Uhr |
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich auf der Website der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg abrufbar:
http://www.vg-dornburg-camburg.eu/seite/336697/bebauungspläne.html
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der Ergänzungssatzung mit Begründung schriftlich, per mail oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben.
Umweltprüfung
Die Ergänzungssatzung wird gemäß § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung und ein Umweltbericht sind nicht erforderlich.
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange:
Die betroffenen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden angeschrieben und erhalten innerhalb einer angemessenen Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme (§ 4 (2) BauGB).
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und der ThürDSGVO. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Jenalöbnitz, den 25.05.2023
gez. Deppner
Bürgermeister