Übersichtslageplan (geoproxy.thueringen.de – entnommen 16.02.2023) - unmaßstäblich
| Betr.: | Aufstellung einer Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB i.v.m. § 13 BauGB |
Der Gemeinderat der Gemeinde Jenalöbnitz hat in seiner Gemeinderatssitzung vom 27.04.2023 2023 / Beschluss Nr. 05/0077/2023 folgendes beschlossen:
| 1. | Für das in der Anlage kenntlich gemachte Gebiet soll eine Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB – Ergänzungssatzung - aufgestellt werden. |
| 2. | Der Geltungsbereich der Ergänzungsflächen umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Jenalöbnitz und ist im als Anlage beigefügtem Lageplan dargestellt: |
| - Ergänzungsfläche E3 - Flur 2 - Teilfläche des Flurstückes 1791 |
| - Ergänzungsfläche E4 - Flur 1 - Teilfläche des Flurstückes 1775 |
| - Ergänzungsfläche E5 – Flur 1 – Flurstück 1754. |
| 3. | Das Verfahren zur Aufstellung soll gem. § 34 Abs. 6 BauGB als vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden. |
| 4. | Der Beschluss über die Aufstellung der Ergänzungssatzung ist ortsüblich bekannt zu machen. |
Anlass:
Ziel der Planung ist die Schaffung von Bauflächen zur Errichtung von Wohngebäuden als Ortsabrundung und unter Ausnutzung einer vorhandenen Erschließungsstraße.
Die städtebauliche Einordnung der geplanten Baumaßnahmen orientiert sich an der bestehenden benachbarten und der gegenüberliegenden Bebauung mit dem Ziel einer einheitlichen Ortsgestaltung.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Jenalöbnitz, den 25.05.2023
gez. Deppner
Bürgermeister