Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Stadt Dornburg-Camburg für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 bei den Schöffengerichten des Amtsgerichts Jena und den Strafkammern des Landgerichts Gera.
Der Stadtrat der Stadt Dornburg-Camburg hat in der Sitzung am 06.06.2023 den Beschluss Nr. 20/0337/2023 über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für den Schöffenwahlausschuss gefasst.
Die Listen werden gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
in der Zeit vom 3. Juli bis zum 10. Juli 2023
als öffentlicher Aushang in folgenden Schaukästen bekannt gemacht:
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung schriftlich bei der Stadt Dornburg-Camburg c/o Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg, Rathausstr. 1, 07774 Dornburg-Camburg oder zu Protokoll in der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg, Rathausstr. 1, 07774 Dornburg-Camburg zu deren entsprechende Sprechzeiten Einspruch, ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG (siehe Anlage) nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Dornburg-Camburg, 12.06.2023
gez. Storch
Bürgermeisterin