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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft
Ausgabe 6/2023
Amtlicher Teil
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Beschlüsse der Sitzung des Gemeinderates vom 27.04.2023

Beschluss: 05/0080/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Jenalöbnitz genehmigt in seiner Sitzung am 27.04.2023 die Niederschrift (öffentlicher Teil) der Sitzung vom 02.03.2023.

Beschluss: 05/0072/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Jenalöbnitz beschließt in seiner Sitzung am 27.04.2023 die Feuerwehrentschädigungssatzung für die Gemeinde Jenalöbnitz im Entwurf vom 03.04.2023 (Version 2.2).

Beschluss: 05/0077/2023

1.

Der Gemeinderat der Gemeinde Jenalöbnitz beschließt am 27.04.2023 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der Ergänzungssatzung – Gemeinde Jenalöbnitz gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB. Es wird das Verfahren gemäß §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

2.

Der Geltungsbereich der Ergänzungsflächen umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Jenalöbnitz und ist im als Anlage beigefügtem Lageplan dargestellt:

- Ergänzungsfläche E3 - Flur 2 - Teilfläche des Flurstückes 1791

- Ergänzungsfläche E4 - Flur 1 - Teilfläche des Flurstückes 1775

- Ergänzungsfläche E5 - Flur 1 - Flurstück 1754.

3.

Das Verfahren zur Aufstellung soll gem. § 34 Abs. 6 BauGB als vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden.

4.

Der Beschluss über die Aufstellung der Ergänzungssatzung ist ortsüblich bekannt zu machen.

Beschluss: 05/0078/2023

1.

Der Entwurf der Ergänzungssatzung der Gemeinde Jenalöbnitz, in der Fassung vom Februar 2023, wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

2.

Der Geltungsbereich der Ergänzungsflächen umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Jenalöbnitz und ist im als Anlage beigefügtem Lageplan dargestellt:

- Ergänzungsfläche E3 - Flur 2 - Teilfläche des Flurstückes 1791

- Ergänzungsfläche E4 - Flur 1 - Teilfläche des Flurstückes 1775

- Ergänzungsfläche E5 – Flur 1 – Flurstück 1754.

3.

Für den Ausgleich der Ergänzungsfläche E5 wird eine externe Ausgleichsmaßnahme A5 festgesetzt (siehe Lageplan):

- Gemarkung Jenalöbnitz – Flur 7 Flurstück 1944 und 2040

4.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung und ein Umweltbericht sind nicht erforderlich.

5.

Der Entwurf der Ergänzungssatzung mit Begründung, in der Fassung vom Februar 2023, ist nach § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, öffentlich auszulegen. Die nach § 4 Abs.2 BauGB berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

6.

Die berührten Träger öffentlicher Belange werden angeschrieben und erhalten innerhalb einer angemessenen Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme (gemäß § 4 (2) BauGB).

7.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs.1 i.V. mit § 2 Abs. 4 BauGB).

Beschluss: 05/0082/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Jenalöbnitz erteilt in seiner Sitzung am 27.04.2023 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag "Umbau und Sanierungsarbeiten an einem Wohnhaus durch Teilabriss und Neubau" von Herrn Franz Thomas Frenzl auf seinem Grundstück in der Gemarkung Jenalöbnitz, Flur 2, Flurstück 1804.

Im nichtöffentlichen Sitzungsteil wurde folgender Beschluss gefasst:

Beschluss: 05/0081/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Jenalöbnitz genehmigt in seiner Sitzung am 27.04.2023 die Niederschrift (nichtöffentlicher Teil) der Sitzung vom 02.03.2023.

gez. Deppner, Bürgermeister