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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft
Ausgabe 6/2023
Amtlicher Teil
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Verwaltungsgemeinschaft - Schiedspersonen gesucht

Schiedspersonen gesucht

Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedspersonen darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleichs zu beenden. Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z.B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.

Das Ehrenamt der Schiedsperson kann im Allgemeinen von Bürgerinnen oder Bürgern übernommen werden, die zwischen 25 und 70 Jahre alt sind, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben, nicht unter geistiger und körperlicher Behinderung stehen die das Amt nicht ordnungsgemäß ausüben lassen oder für die Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer nicht durch einstweilige Anordnung bestellt ist, Personen, die durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind, eine ausgeprägte Bereitschaft zum Zuhören sowie Freude und Geschick an und in der Verhandlungsführung verfügen sowie im Verbandsgebiet der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg wohnen.

Die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg unterhalten eine gemeinsame Schiedsstelle. Die Schiedsstelle ist derzeitig unbesetzt und es werden dringend neue Schiedspersonen gesucht. Auf Vorschlag der Gemeinschaftsversammlung werden die Schiedspersonen vom Direktor des zuständigen Amtsgerichtes, hier das Amtsgericht Jena, als Ehrenbeamter des Landes ernannt. Die Amtszeit der Schiedsperson beträgt fünf Jahre.

Die Schiedspersonen werden für ihr Amt u. a. durch das Schiedsamtsseminar und Fortbildungsveranstaltungen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. hinreichend ausgebildet. Sachkosten und eine Aufwandsentschädigung werden durch die Verwaltungsgemeinschaft gewährt.

Interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!

Interessierte Bewerber, die ihren Wohnsitz in unserem Verbandsgebiet haben, das 30. Lebensjahr vollendet haben und die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen, werden gebeten sich schriftlich bis zum 31.07.2023 bei der

Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg

z. Hd. Frau Dohna

Rathausstraße 1

07774 Dornburg-Camburg

zu bewerben.

Sie haben noch Fragen? Gerne stehen wir Ihnen persönlich unter 036421-71010 zur Verfügung.