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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg
Ausgabe 6/2024
Amtlicher Teil
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Stadt Dornburg-Camburg

Öffentliche Bekanntmachung

des Wahlleiters der Stadt Dornburg-Camburg

Feststellung des Wahlergebnisses

zur Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Dornburg-Camburg

Der Wahlausschuss der Stadt Dornburg-Camburg hat auf seiner öffentlichen Sitzung am 28. Mai 2024 folgendes Wahlergebnis festgestellt:

4.408

Wahlberechtigte

3.033

Wähler

82

ungültige Stimmabgaben (= Stimmzettel)

2.951

gültige Stimmabgaben (= Stimmzettel)

Die Bewerber erhielten folgende Stimmen:

695

Dorothea Storch (CDU)

545

Frank Wolf (D-CBV)

1.711

Jens Tischendorf (Bündnis Ehrenamt)

Mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf folgenden Bewerber:

Herrn Jens Tischendorf (Bündnis Ehrenamt).

Er ist zum hauptamtlichen Bürgermeister

der Stadt Dornburg-Camburg gewählt.

Jeder Wahlberechtigte und auch jeder in einem zugelassenen Wahlvorschlag aufgestellte nicht wahlberechtigte Bewerber kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Saale-Holzland-Kreis, Amt für Kommunalaufsicht, Im Schloß, 07607 Eisenberg / Thür. wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter sowie für alle Personen, die divers oder ohne Eintrag im Geburtsregister sind.

gez. Krumbholz

Wahlleiter