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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg
Ausgabe 6/2024
Amtlicher Teil
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Gemeinde Frauenprießnitz

Werte Bürger und Bürgerinnen,

die Gemeinde Frauenprießnitz mit ihren vier Ortsteilen nimmt als Förderschwerpunkt am Dorferneuerungsprogramm (Förderperiode 2020 bis 2024) teil. In diesem Jahr besteht letztmalig die Möglichkeit Fördermittel für bauliche Maßnahmen von Privatpersonen und Vereine für das Jahr 2024 zu beantragen. Förderfähig ist die Sanierung von Dach, Fassade, Fenster, Türen und Tore, Einfriedungen sowie Hofinnenbereiche. Die Förderhöhe beträgt 35 % der Gesamtkosten (Förderobergrenze: 15.000 € Zuwendung). Um als „förderfähiges Objekt“ zu gelten müssen bestimmt Kriterien erfüllt sein.

Förderfähig sind prinzipiell:

historische und traditionelle Gebäude (Hofanlagen mit ihren Einzelgebäuden; ländliche Wohnhäuser, Neubauernhäuser)

ländliche Wohnhäuser sollten vor 1950 (Einzelfallbetrachtung erforderlich) errichtet worden sein

Einfamilienhäuser bzw. Einzelhäuser (Bausubstanz nach 1950, typische Einfamilienhäuser der DDR-Zeit und Neubauten) sind Einzelfallentscheidungen (Ergebnis des Beratungstermines).

Ausschlaggebend ist des Weiteren das Erscheinungsbild des Objektes. Starke bzw. untypische Veränderungen an Gebäuden führen zu einer „Nichtförderfähigkeit“.

Dazu zählen z. B.:

große Kunststofffenster mit innenliegenden Sprossen (z. B. aus Messing)

Veränderungen der Dachneigung, die zu unsymmetrischen Dachausbildungen führen

Kunststofffassaden, Kunststoffbekleidungen.

Verfahrensweise der privaten Antragstellung innerhalb der Dorferneuerung:

Der Verfahrensweg umfasst eine Beratung durch das Planungsbüro (1. Schritt) und die Einreichung der erforderlichen Antragsunterlagen (2. Schritt).

Um eine Beratung durchführen zu können, sollten Sie sich bitte bis zum 31.07.2024 im Planungsbüro zur Dorferneuerung (Ansprechpartner Frau Rimek) unter folgender Telefonnummer melden:

KGS Stadtplanungsbüro Helk GmbH,

Kupferstraße 1, 99441 Mellingen

036453 / 86514 oder rimek@helk.de

Das Planungsbüro wird eine Vorortberatung vereinbaren und Auskunft zu Ihrer Maßnahme und der Art der Ausführung bzw. zur Antragstellung erteilen (der Abgabetermin der Unterlagen wird dann ebenfalls mitgeteilt voraussichtlich Mitte November). Bei der Vorortberatung erhalten Sie die zur Antragstellung benötigen Unterlagen (Antragsformulare)).

Zu einem vollständigen Antrag gehören folgende Unterlagen:

1.

vollständig ausgefülltes Antragsformular (Formular erhalten Sie im Zuge der Beratung)

2.

3 Kostenangebote pro Gewerk

Die förderfähigen Kosten der Maßnahme müssen mindestens 7.500 € (Bruttosumme) betragen!!!

3.

ggf. die Denkmalrechtliche Erlaubnis (bei Objekten, die unter Denkmalschutz stehen)

4.

eine „Bescheinigung in Steuersachen“ - ist beim zuständigen Finanzamt erhältlich

5.

Grundbuchauszug

6.

Eigenmittelnachweis, wenn der Anteil der Eigenmittel größer 10.000,00 € ist

7.

Lageplan

8.

Kurze Beschreibung der Maßnahme

9.

Fotos und Stellungnahme des Planungsbüros

Hinweis:

Die Durchführung von Maßnahmen in Eigenleistung ist nicht förderfähig.

Mit der Maßnahme darf nicht vor Erhalt des Bewilligungsbescheides begonnen werden.