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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg
Ausgabe 6/2024
Amtlicher Teil
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Gemeinde Zimmern

Feststellung des Wahlergebnisses

zur Wahl des Gemeinderates Zimmern

Der Wahlausschuss der Gemeinde Zimmern hat in seiner öffentlichen Sitzung folgendes Wahlergebnis festgestellt:

A

Zahl der Wahlberechtigten:

146

B

Zahl der Wähler:

128

C

Wahlbeteiligung in %:

87,7

D

Ungültige Stimmabgaben:

1

E

Gültige Stimmabgaben:

127

Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Saale-Holzland-Kreis, Amt für Kommunalaufsicht, Im Schloß, 07607 Eisenberg / Thür. wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Wünscher

Wahlleiter