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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg
Ausgabe 6/2025
Amtlicher Teil
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Beschlüsse des öffentlichen Teils der Sitzung des Gemeinderates Neuengönna vom 04.03.2025

Beschluss: 08/032/2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Neuengönna genehmigt in seiner Sitzung am 04.03.2025 die Niederschrift (öffentlicher Teil) der Sitzung vom 26.11.2024.

Beschluss: 08/031/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Neuengönna beschließt in seiner Sitzung am 04.03.2025 die Lieferung und Montage der TETRA-Sirenensteuerempfänger durch die Firma Hörmann lt. Angebot Nr. 14S24-0182 zu 6.604,50 €. In der HHSt 13000.93501 sind dafür 4210,00 € vorgesehen, somit bleibt ein Eigenanteil von 2.394,50 €. Diese stellen eine überplanmäßige Ausgabe dar, welche über die HHSt 13000.36101 und die allgemeine Rücklage gedeckt werden. Des Weiteren werden Fördergelder vom Land (3.200,00 €) und dem Kreis (1.600,00 €) genutzt. Der Gemeinderat der Gemeinde Neuengönna genehmigt sodann die überplanmäßige Ausgabe.

Beschluss: 08/037/2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Neuengönna beschließt in seiner Sitzung am 04.03.2025 die Geschäftsordnung in der Fassung vom 04.03.2025.

Beschluss: 08/038/2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Neuengönna beschließt in seiner Sitzung am 04.03.2025 die 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Neuengönna.

Beschluss: 08/039/2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Neuengönna versagt in seiner Sitzung am 04.03.2025 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag "Umbau und Umnutzung ehemaliges Ferien- und Jugendlager in Hundezucht und Hundepension, Umbau Lagerhalle und teilweise Nutzungsänderung für Hundefriseur" auf dem Grundstück in Neuengönna, Flur 8. Flurstück 1776/9 (Rabeninsel).

Beschluss: 08/040/2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Neuengönna erteilt in seiner Sitzung am 04.03.2025 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag "Neubau Einfamilienhaus (eingeschossig mit Dach)" auf dem Grundstück in der Gemarkung Neuengönna, Ortsteil Porstendorf, Flur 4, Flurstück 1806.

Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung des Gemeinderates Neuengönna vom 04.03.2025

Beschluss: 08/033/2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Neuengönna genehmigt in seiner Sitzung am 04.03.2025 die Niederschrift (nichtöffentlicher Teil) der Sitzung vom 26.11.2024.

Beschluss: 08/034/2025

Der Gemeinderat Neuengönna beschließt in seiner Sitzung am 04.03.2025 den Verkauf eines Flurstücks, in der Gemarkung Neuengönna, Flur 7, Flurstück 1745 mit 1.100 m², eine Obstanbaufläche, im Gehren, zum aktuellen Bodenrichtwert in Höhe von 5,50 €/m², also einem Kaufpreis in Höhe von 6.050,- €, incl. aller anfallender Kaufnebenkosten.

-abgelehnt-

gez. Schwarze

Bürgermeister