Die Haushaltssatzung der Gemeinde Hainichen wurde in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 06.05.2025 beschlossen und mit Schreiben vom 09.05.2025 der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt angezeigt. Von dort wurde mit Schreiben vom 06.06.2025 die öffentliche Bekanntmachung vor Ablauf eines Monats nach Eingang der Eingangsbestätigung zugelassen. Die Satzung wird hiermit bekannt gemacht. Der Haushaltsplan, nebst Anlagen, liegt im Rathaus Camburg in der Kämmerei, der VG Dornburg-Camburg, während der Öffnungszeiten, bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung, zu jedermanns Einsicht, öffentlich aus. Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.
Hainichen, den 21.06.2025
gez. Graen
Bürgermeister
Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erläßt die Gemeinde Hainichen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | — 320.246 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | — 36.622 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) der Gemeindesteuern werden nach der Hebesatzsatzung der Gemeinde Hainichen berechnet.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
53.350 € festgesetzt.
§ 6
Als Anlage gilt der Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Hainichen, den 21.06.2025
gez. Graen
Bürgermeister
Ausfertigungsvermerk:
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften gemäß § 21 ThürKO, die die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Hainichen unter der Angabe der Gründe schriftlich geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. Diese Belehrung gilt für die o. g. Satzung.