Titel Logo
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft
Ausgabe 7/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung

zur Auslegung des Wählerverzeichnisses und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des Bürgermeisters am 03. September 2023

1. Das Wählerverzeichnis für die am 03. September 2023 stattfindenden Bürgermeisterwahl liegt in der Zeit vom 14. August 2023 bis 18. August 2023 während der üblichen Öffnungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg, im Einwohnermeldeamt, Rathausstraße 1, 07774 Dornburg-Camburg OT Camburg

Montag

8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

Dienstag

8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

Mittwoch

nach Vereinbarung

Donnerstag

8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr

Freitag

8:00 Uhr - 12:00 Uhr

öffentlich aus.

Jeder Wahlberechtigte hat das Recht, an Werktagen vom 14. August 2023 bis 18. August 2023 (Einsichtsfrist) während der vorstehend genannten Öffnungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten zu überprüfen. Zur Überprüfung der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen haben Wahlberechtigte während der Einsichtsfrist nur dann ein Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis, wenn sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk nach dem Thüringer Meldegesetz eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

2. Einwendungen gegen das Wählerverzeichnis

Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtsfrist 14. August 2023 bis 18. August 2023 bei der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg Einwendungen gegen das Wählerverzeichnis erheben.

Die Einwendungen können darauf gerichtet sein, eine neue Eintragung vorzunehmen oder eine vorhandene Eintragung zu streichen oder zu berichtigen. Die Einwendungen müssen bei der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg, Einwohnermeldeamt, Rathausstraße 1, 07774 Dornburg-Camburg, schriftlich erhoben oder zur Niederschrift erklärt werden; die vorgetragenen Gründe sind glaubhaft zu machen. Nach Ablauf der Einsichtspflicht sind Einwendungen nicht mehr zulässig.

3. Wahlbenachrichtigung

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 13. August 2023 eine Wahlbenachrichtigung.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss rechtzeitig Einwendungen gegen das Wählerverzeichnis erheben, um nicht Gefahr zu laufen, dass das Wahlrecht nicht ausgeübt werden kann.

4. Wahlschein und Briefwahl

Wer einen Wahlschein hat, kann an den Bürgermeisterwahlen im Wege der Briefwahl teilnehmen. Die Briefwahlunterlagen können ab 11. August 2023 beantragt werden.

4.1. ein Wahlberechtigter, der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein,

4.2. ein Wahlberechtigter, der nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein,

a)

wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Frist zur Erhebung von Einwendungen versäumt hat,

b)

wenn die Voraussetzungen für seine Eintragung in das Wählerverzeichnis erst nach Ablauf der Frist zur Erhebung von Einwendungen eingetreten sind oder

c)

wenn er das Wahlrecht aufgrund einer erhobenen Einwendung festgestellt wurde und dies der Verwaltungsgemeinschaft erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses bekannt wird.

4.3. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis 01. September 2023, 18:00 Uhr bei der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg, Einwohnermeldebehörde, www.vg-dornburg-camburg.eu/aktuelles, www.wahlen-thueringen.de, mündlich schriftlich und elektronisch beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden. (Vorlage eines ärztlichen Attestes)

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum 03. September 2023, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 4.2 Buchstaben a) und c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zu Wahltag, 15:00 Uhr, stellen.

4.4 Dem Wahlschein werden beigefügt:

-

ein amtlicher Stimmzettel für jede Wahl, zu der er wahlberechtigt ist,

-

ein amtlicher Stimmzettelumschlag,

-

ein von der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg freigemachter amtlicher Wahlbriefumschlag, auf dem die Anschrift der Gemeinde, die Nummer des Stimmbezirkes und des in das Wahlverzeichnis eingetragenen Wahlscheins angegeben ist, sowie

-

ein Merkblatt für die Briefwahl.

4.5. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der oben genannten Behörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

4.6. Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief so rechtzeitig an die auf dem Wahlbrief angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief spätestens am 03. September 2023 bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden. Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG als Standardbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert.

Nähere Hinweise über die Briefwahl sind dem Merkblatt für die Briefwahl zu entnehmen.

5. Stichwahl

Für den Fall, dass bei der Wahl am 03. September 2023 kein Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält, findet am zweiten Sonntag nach der Wahl, am 17. September 2023, eine Stichwahl statt. Stimmberechtigt für die Stichwahl ist, wer bereits für die erste Wahl stimmberechtigt war, sofern er nicht in der Zwischenzeit sein Stimmrecht verloren hat.

Wahlberechtigte, die nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind und für die erste Wahl am 03. September 2023 einen Wahlschein erhalten haben, erhalten von Amts wegen einen Wahlschein für die Stichwahl mit Briefwahlunterlagen.

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können bereits vor der Wahl am 25. April 2021 einen Wahlschein für die Stichwahl beantragen.

Wahlscheine für die Stichwahl können bis zum 15. September 2023 bis 18:00 Uhr bei der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg, Einwohnermeldeamt, Rathausstraße 1, 07774 Dornburg-Camburg, mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes am Stichwahltag nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Stichwahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein für die Stichwahl nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum 17. September 2023, bis 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Löberschütz, den 29. Juli 2023

Wahlleiterin

Gertraud Klaus

Für Anfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung unter Telefonnummer 036421/71012.

Aufruf zur Briefwahl:

Werte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Löberschütz,

Am Sonntag, dem 03. September 2023, findet in unserer Gemeinde die Bürgermeisterwahl statt.

Wir möchten alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger bitten, die Möglichkeit der Briefwahl zu nutzen.

Die entsprechenden Briefwahlunterlagen können mit der Wahlbenachrichtigungskarte per Post, bei der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg, Einwohnermeldebehörde, www.vg-dornburg-camburg.eu/aktuelles, www.wahlen-thueringen.de, mündlich, schriftlich und elektronisch beantragt werden.