Die 1. Nachtragshaushaltssatzung der VG Dornburg-Camburg für das Haushaltsjahr 2023 wurde in der öffentlichen Sitzung der Gemeinschaftsversammlung am 14. Juni 2023 beschlossen, mit Schreiben vom 15. Juni 2023 der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt angezeigt. Von dort wurde mit Schreiben vom 12. Juli 2023 die öffentliche Bekanntmachung vor Ablauf der Monatsfrist zugelassen. Die 1. Nachtragshaushaltsatzung wird hiermit bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan liegt im Rathaus Camburg bei der Kämmerei der VG Dornburg-Camburg während der Öffnungszeiten vom 31. Juli 2023 bis 14. August 2023 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten
Dornburg-Camburg, den 12. Juli 2023
gez. Krumbholz
Gemeinschaftsvorsitzender
Auf Grund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung -ThürKO erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 werden folgende Einnahmen und Ausgaben festgesetzt:
| Er schließt: | |||
| im Verwaltungshaushalt | |||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit: | 2.038.158 EURO | keine Änderung |
| und im Vermögenshaushalt | |||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 76.120 EURO | keine Änderung |
§ 2
Der Gesamtbetrag für Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird nicht neu festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht neu festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite aufgenommen werden dürfen, bleibt gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von 339.000 € unverändert.
§ 5
Der nicht gedeckte Finanzbedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird unverändert auf 1.411.128 € festgesetzt. Damit beträgt die Festsetzung der Verwaltungsumlage unverändert 139,-€ je Einwohner.
§ 6
Der Stellenplan wird für das Haushaltsjahr 2023 als verbindlich erklärt.
§ 7
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
Dornburg-Camburg, den 12.07.2023
gez. Krumbholz — -Siegel-
Gemeinschaftsvorsitzender
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften gemäß § 21 ThürKO, die die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg unter der Angabe der Gründe schriftlich geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. Diese Belehrung gilt für die o. g. Satzung.