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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg
Ausgabe 7/2024
Amtlicher Teil
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Wahl der Ortsteilräte in Hirschroda, Tümpling und Zöthen

Einladung zur Bürgerversammlung in Hirschroda

Hiermit berufe ich für Dienstag, den 13. August 2024, eine Bürgerversammlung in Hirschroda ein. Diese findet um 19.00 Uhr im Feuerwehrhaus am Teich statt.

Tagesordnung:

Wahl der weiteren Mitglieder des Ortsteilrates Hirschroda.

Dornburg-Camburg, den 03. Juli 2024

gez. Tischendorf

Bürgermeister

Einladung zur Bürgerversammlung in Tümpling

Hiermit berufe ich für Donnerstag, den 15. August 2024, eine Bürgerversammlung in Tümpling ein. Diese findet um 19.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus statt.

Tagesordnung:

Wahl der weiteren Mitglieder des Ortsteilrates Tümpling.

Dornburg-Camburg, den 03. Juli 2024

gez. Tischendorf

Bürgermeister

Einladung zur Bürgerversammlung in Zöthen

Hiermit berufe ich für Mittwoch, den 14. August 2024, eine Bürgerversammlung in Zöthen ein. Diese findet um 19.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus, Wonnitz 18 statt.

Tagesordnung:

Wahl der weiteren Mitglieder des Ortsteilrates Zöthen.

Dornburg-Camburg, den 03. Juli 2024

gez. Tischendorf

Bürgermeister

Wahlverfahren

Die Ortsteilbürgermeister für Hirschroda, Tümpling und Zöthen wurden zur Kommunalwahl am 26. Mai 2024 gewählt.

Danach sind die jeweils weiteren 4 Mitglieder des Ortsteilrates zu wählen.

Das geschieht auf einer Bürgerversammlung, zu der obenstehend eingeladen wird.

Alle Wahlberechtigten (alle Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 3 Monaten in Hirschroda, Tümpling bzw. Zöthen wohnen) erhalten dazu eine persönliche Benachrichtigung.

Alle Wahlberechtigten, die mit entscheiden wollen, tragen sich zu dieser Versammlung selbst in ein dort ausgelegtes Verzeichnis ein.

Wahlleiter ist der Bürgermeister bzw. dessen Stellvertreter.

Er fordert in dieser Bürgerversammlung zum Vorschlag von Bewerbern auf. Jeder kann schriftlich bis zu vier Personen zur Wahl vorschlagen. Der Vorgeschlagene muss hierzu ebenfalls schriftlich seine Einwilligung geben. Es ist sinnvoll, sich bereits im Vorfeld der Versammlung zu überlegen, wen man vorschlagen möchte und sich auch schriftlich dessen Einwilligung geben zu lassen. Letzteres für den Fall, dass der Vorgeschlagene evtl. nicht an der Versammlung teilnehmen kann.

Eine Briefwahl findet hier nicht statt.

Alle Bewerber werden auf einen Stimmzettel eingetragen. Die Wahl ist geheim. Jeder Wahlberechtigte hat bis zu vier Stimmen. Er kann jedoch jedem Bewerber nur eine Stimme geben.

Stehen weniger als 8 Personen auf dem Stimmzettel, kann jeder Wahlberechtigte auch selbst weitere Personen dazu schreiben. Er darf aber insgesamt nicht mehr als vier Stimmen abgeben!

Es wird am selben Abend ausgezählt. Gewählt sind die Bewerber bzw. die Personen mit den meisten gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Das Ergebnis der Wahl wird noch in der Bürgerversammlung vom Wahlleiter bekannt gegeben.