Titel Logo
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg
Ausgabe 7/2025
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Die VG Dornburg-Camburg erstellt die kommunale Wärmeplanung

Die VG Dornburg-Camburg hat ein Konsortium bestehend das der TEAG AG und der DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH mit der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung beauftragt. Als planungsverantwortliche Stelle übernimmt die VG diese Aufgabe für alle Mitgliedsgemeinden.

In den nächsten Monaten werden wir herausfinden, wie die Wärmeversorgung in den Gemeinden der VG in Einklang mit den regulatorischen Anforderungen, klimaneutral und zugleich bezahlbar gestaltet werden kann. Denn nach aktuell geltender Gesetzgebung darf ab 2045 nicht mehr mit fossilen Energien geheizt werden. Deshalb prüfen wir technologieoffen alle verfügbaren erneuerbaren Wärmequellen in unseren Gemeinden, wie Holz, Umweltwärme, Solarthermie, Biogas oder Abwärme. Auch das Potenzial von Sanierungsmaßnahmen und die Zukunft der Leitungsnetze fließen in unsere Überlegungen ein.

Es ist mehr Einsatz für den Klimaschutz nötig. Gleichzeitig fühlen sich viele Menschen durch steigende Energiepreise und neue gesetzliche Regelungen wie das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verunsichert.

Wir möchten Ihnen helfen, Antworten zu finden.

Kommunale Wärmeplanung: was ist das?

In Deutschland sind alle Städte und Gemeinden zur Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung verpflichtet. Für kleinere Kommunen gilt diese Pflicht bis zum 30.06.2028. Grundlage ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG) sowie das Thüringer Ausführungsgesetz zum Wärmeplanungsgesetz (ThürWPGAG).

Die Kommunale Wärmeplanung ist ein strategischer Planungsprozess, der darauf abzielt, die Wärmeversorgung einer Kommune langfristig und nachhaltig zu gestalten. Konkret soll die Wärmeplanung die Frage beantworten, welche Wärmeversorgungsoption in einem bestimmten Gebiet oder Teilgebiet besonders geeignet ist. Das können individuelle Heizungen in den Gebäuden sein, aber auch Wärmenetze. Damit hilft die Wärmeplanung bei der Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das die klimaneutrale Wärmeversorgung ab 2045 vorgibt.

Die Kommunale Wärmeplanung erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Bestandsaufnahme: Zuerst werden die Wärmeverbräuche aller Gebäude und die eingesetzten Energieträger (z.B. Gas, Öl, Strom) ermittelt. Auch Informationen zu den Gebäudetypen und Baualtersklassen werden gesammelt.

  2. Potentialanalyse: Im zweiten Schritt wird geprüft, welche nachhaltigen Wärmequellen verfügbar sind oder wirtschaftlich nutzbar gemacht werden können. Auch das Potential von Sanierungsmaßnahmen wird abgeschätzt.

  3. Zielszenario: Anhand der gesammelten Daten und der ermittelten Potenziale werden verschiedene Zukunftsszenarien erstellt, wie sich die Wärmeversorgung in den nächsten Jahren entwickeln könnte.

  4. Strategie: Mit welchen Maßnahmen das angestrebte Zielszenario erreicht werden kann, wird abschließend im kommunalen Wärmeplan dargestellt. Der Wärmeplan wird alle fünf Jahre überprüft und fortgeschrieben.

Was bringt mir die Wärmeplanung?

Im Wärmeplan wird zusammengefasst, welche Heizoption für welches Teilgebiet der VG am besten geeignet ist. Das können individuelle Heizungen in den Gebäuden sein, aber auch Wärmenetze. Der Wärmeplan bietet somit eine gute Grundlage für Investitionsentscheidungen - sei es bei Ihnen zuhause oder bei wirtschaftlichen Akteuren, die an der Wärmeversorgung der VG beteiligt sind.

Aus der kommunalen Wärmeplanung ergeben sich keine Verpflichtungen, weder für private Haushalte noch für die Kommunen. Grundsätzlich dürfen Sie Ihre aktuell eingebaute Heizung bis zum 31.12.2044 auch unter Einsatz fossiler Brennstoffe weiterbetreiben, ausgenommen sind irreparable Havariefälle. Sie alleine entscheiden somit im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), ob und wann Sie Ihre Heizung erneuern. Zugleich bestehen aktuell Fördermöglichkeiten, die Sie beim Heizungstausch unterstützen sollen.

Muss ich Daten liefern?

Privatpersonen müssen keine Daten liefern. Für die Wärmeplanung werden Wärme- und Energiedaten genutzt, die beispielsweise bei Energieversorgern, Schornsteinfegern oder dem Statistischen Bundesamt vorliegen.

Große Gewerbetreibende werden gesondert angeschrieben und gebeten, für Wärmeplanung relevante Daten bereitzustellen. Dies ist notwendig, um eine verlässliche Datengrundlage für die Planung sicherzustellen.

Die Datenerhebung erfüllt alle Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung. Die Daten werden in aggregierter Form erhobenen und aus dem Wärmeplan können keine Rückschlüsse auf konkrete Letztverbraucher gezogen werden.

Einladung zur Bürgerveranstaltung

Im Rahmen dieses Projekts sind die Bürgerinnen und Bürger eingeladen, sich aktiv an der Planung zu beteiligen. Im Planungsprozess sind auch Bürgerinformationsveranstaltungen sowie eine Phase für Stellungnahmen vorgesehen. Somit soll der Raum geschaffen werden, um Fragen zu stellen, Anregungen zu geben und sich über die nächsten Schritte im Verlauf der kommunalen Wärmeplanung zu informieren.