Im Amtsblatt Nr. 5/2025 wurde die Allgemeinverfügung zur Straßenumbenennung eines Teilabschnittes der Dorfstraße der Gemeinde Löberschütz unter dem Aktenzeichen: 7-511.6-LÖB veröffentlicht. Dabei kam es leider in der Schreibweise zu einem redaktionellen Fehler, welcher hiermit korrigiert und geheilt wird
Richtig muss es unter Punkt 1 heißen:
„ … wird entsprechend des vorstehenden Gemeinderatsbeschlusses in „inVENTer-Straße“ umbenannt.“
Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.
Für Rückfragen steht Ihnen das Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg zur Verfügung.
M. Krüger
Ordnungsamt