1. Änderung des Bebauungsplanes „Unter der Vorderen Leite“ in der Gemeinde Neuengönna
Offenlegung des Entwurfs gem. § 3 Abs.2 Satz 2 BauGB und Hinweis zur Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Neuengönna hat in seiner Sitzung am 13.08.2024 die Einleitung der 1. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Unter der Vorderen Leite“ in der Gemeinde Neuengönna beschlossen. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.10.2024 weiterhin die Durchführung der 1. Änderung des Bebauungsplanes analog der Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB beschlossen.
Planungsziel ist die Sicherung des Bestandes, da die bestehende Genehmigungssituation bei Genehmigungsfreistellungen und Baugenehmigungen möglicherweise nicht immer an den Vorgaben des Bebauungsplanes ausgerichtet war.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Unter der Vorderen Leite“ ist durch die Markierung in der Karte ersichtlich.
Die Lage des Bebauungsplangebietes in Neuengönna ist dem Übersichtsplan zu entnehmen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Neuengönna hat in seiner Sitzung am 08.07.2025 den Entwurf der 1. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Unter der Vorderen Leite“ in der Gemeinde Neuengönna, bestehend aus Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen und Begründung einschließlich der Anlage Lage- und Höhenplan gebilligt und beschlossen, die Öffentlichkeit durch Veröffentlichung des Entwurfes im Internet und zusätzliche öffentliche Auslegung zu beteiligen.
Da die 1. Änderung gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt wird, wird gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung, einem Umweltbericht, der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes, die Begründung und der Lage -und Höhenplan werden gemäß § 3 Abs. (2) Satz 2 BauGB, neben der Veröffentlichung im Internet, vom
21.07.2025 bis einschließlich 22.08.2025
während der Dienstzeiten der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg: Montag 08:30-12:00 Uhr und 13:30-15:30 Uhr, Dienstag 08:30-12:00 Uhr und 13:30-15:30 Uhr sowie Donnerstag 08:30-12:00 Uhr und 13:30-18:00 Uhr im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft, Rathausstraße 1 in 07774 Dornburg-Camburg öffentlich ausgelegt. Während dieser Zeit können Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1- 4 BauGB abgegeben werden. Außerhalb dieser Zeiten ist eine Einsichtnahme nach Vereinbarung eines Termins mit Frau Bornschein, stellvertretende Bauamtsleiterin, Telefon 036421/ 71041 oder über die Zentrale 036421/71010 möglich.
Eine Verlängerung der Auslegungsfrist ist nicht erforderlich, da es sich um ein einfaches Vorhaben handelt. Die betroffenen Belange sind überschaubar.
Eine Einsichtnahme in die Bekanntmachung zur Veröffentlichung des Entwurfs, der Begründung und des Lage- und Höhenplans ist über das Internetportal der Verwaltungsgemeinschaft ist über http://www.vg-dornburg-camburg.eu/seite/754462/bekanntmachungen.html möglich.
Eine Einsichtnahme gemäß § 3 Abs. (2) Satz 1 BauGB in den Entwurf, nebst Begründung und Lage- u. Höhenplan ist über das Internet-Portal der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg unter:
http://www.vg-dornburg-camburg.eu/seite/336697/bebauungspläne.html möglich.
Stellungnahmen zum Entwurf sollen elektronisch während der Dauer der Auslegung übermittelt werden. Gemäß § 3 Abs. (2) Nr. 2 BauGB können bei Bedarf die Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden (beispielsweise in Papierform). Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Insbesondere zur Beschleunigung des Verfahrens wurde an das Planungsbüro Boy und Partner Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH gem. § 4 b BauGB die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten übertragen. Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme daher direkt an: E-Mail: info@bup-naumburg.de bzw. Boy und Partner Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH, Postfach 1727, 06607 Naumburg.
Bei einer Abgabe der Stellungnahme an die Verwaltungsgemeinschaft nutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse: bau-liegenschaften@vg-dornburg-camburg.de
Datenschutzrechtliche Obliegenheiten werden berücksichtigt. Ein Merkblatt dazu wird mit den Unterlagen im Internet auf der vorgenannten Seite veröffentlicht. Das Formblatt liegt während der Auslegung nach § 3 Abs. (2) Satz 2 BauGB im Bauamt mit aus.
Neuengönna, 09.07.2025
gez. Coriand
1. Beigeordneter