Bekanntmachung der Aufhebungssatzung zu Satzungen der Kindertageseinrichtungen der Stadt Dornburg-Camburg
Die Aufhebungssatzung zu Satzungen der Kindertageseinrichtungen der Stadt Dornburg-Camburg wurde in der öffentlichen Stadtratssitzung am 17. Juni 2025 beschlossen und mit Schreiben der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt angezeigt.
Von dort wurde mit Schreiben vom 9. Juli 2025 die vorzeitige öffentliche Bekanntmachung nach Ablauf eines Monats nach Eingang der Eingangsbestätigung zugelassen.
Die Satzung wird hiermit bekannt gemacht.
Dornburg-Camburg, den 19. Juli 2025
gez. Tischendorf
Bürgermeister
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1, § 20 Abs. 2 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) und der Bestimmungen des Thüringer Gesetzes über die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege als Ausführungsgesetz zum Achten Sozialgesetzbuch (Thüringer Kindergartengesetz - ThürKigaG) vom 18. Dezember 2017 (GVBl. S. 276), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 202), des § 20 Abs. 8 ff., Infektionsschutzgesetz vom 10. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12. Dezember 2023 (BGBl I Nr. 359), das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) vom 10. Februar 2020 (BGBl. S. 148) hat der Stadtrat der Stadt Dornburg-Camburg in der Sitzung am 17. Juni 2025 die Aufhebung der folgenden Satzungen über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Dornburg-Camburg vom 2. September 2021 sowie der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung in kommunaler Trägerschaft und die Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten der Stadt Dornburg-Camburg vom 27. Juli 2023, zuletzt geändert durch 2. Änderungssatzung vom 8. März 2024, beschlossen:
§ 1 Änderungsbestimmung
Folgende Satzungen der Stadt Dornburg-Camburg werden aufgehoben:
| 1. | Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Stadt Dornburg-Camburg vom 2. September 2021 und |
| 2. | Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung in kommunaler Trägerschaft und die Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten der Stadt Dornburg-Camburg vom 27. Juli 2023, in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 8. März 2024. |
§ 2 Inkrafttreten
Diese Aufhebungssatzung tritt zum 1. August 2025 in Kraft.
Dornburg-Camburg, 19. Juli 2025
gez. Tischendorf
Bürgermeister
Ausfertigungsvermerk:
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften gemäß § 21 ThürKO, die die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt Dornburg-Camburg unter der Angabe der Gründe schriftlich geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. Diese Belehrung gilt für die o. g. Satzung.