Titel Logo
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg
Ausgabe 7/2026
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Mitteilung an alle Grundstückseigentümer

Der Thüringer Landtag hat das Gesetz zur Anpassung der Grundsteuerreform (ThürGAnGrStR) am 19.11.2025 erlassen, wonach die Senkung der Grundsteuermesszahl für Wohngrundstücke auf 0,23 Promille und die Erhöhung der Grundsteuermesszahl für Nichtwohngrundstücke auf 0,59 Promille einhergeht; was dem Grunde nach, eine Änderung der Grundsteuer B nach sich zieht. In der Folge werden die Finanzämter zum 01.01.2027 neue Grundsteuermessbeträge festsetzen. Bereits in der zweiten Jahreshälfte 2026 werden Ihnen Grundsteuermessbescheide vom Finanzamt zugestellt. Bitte achten Sie auf Rechtsmittelfristen. Ein Widerspruch, aufgrund einer fehlerhaften Berechnung des Messbetrages, kann nur gegen den Grundlagenbescheid des Finanzamtes erfolgen.

Am 28.01.2026 erreichten die Mitgliedsgemeinden in der Verwaltungsgemeinschaft ein Informationsschreiben des Freistaates Thüringen, welches die Auswirkungen für einzelne Gemeinden skizzierte. Je nach Grundeigentumsbestand innerhalb der Gemeinde, also dem Bestand an Wohngrundstücken im Verhältnis zum Bestand an Nichtwohngrundstücken werden deutliche Einnahmeverluste prognostiziert. Leider befinden sich einige Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg in der Haushaltssicherung. Innerhalb dieses Konsolidierungszeitraumes ist die Kommune verpflichtet, die Grundsätze der Einnahmebeschaffung nach § 54 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) einzuhalten, d. h. alle Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen. Die Gemeinden sind somit verpflichtet, die Einnahmen auf einem konstanten Niveau zu halten. Um dies zu gewährleisten, muss die Kommune die Hebesätze entsprechend erhöhen um das Grundsteueraufkommen aus dem Vorjahr wieder zu erreichen. Entscheidet sich die Gemeinde dagegen, so müssen innerhalb der laufenden Verwaltung die Einnahmeausfälle entsprechend ausgeglichen werden.

Wir möchten betonen, dass die Vertreter der Gemeinden hierbei keine Mehreinnahmen generieren wollen, sondern Einnahmeausfälle verhindern müssen. Auch für Gemeinden, welche sich bisher nicht in der Haushaltssicherung befinden, können diese Einnahmeverluste die dauernde Leistungsfähigkeit, innerhalb des mittleren Finanzplanzeitraumes, gefährden, woraus eine Haushaltssicherungspflicht nach (ThürKO) resultieren könnte.

In den Gemeinderäten bzw. im Stadtrat wird in naher Zukunft und wurde bereits über Anpassungen der Hebesätze, also Hebesatz-Satzungen beraten bzw. beschlossen. Die Hebesatz-Satzungen werden entsprechend im Amtsblatt bekannt gemacht und treten am 01.01.2027 in Kraft. Die Grundsteuerbescheide werden Ihnen voraussichtlich im ersten Quartal des Jahres 2027 zugestellt. Im Anhang dieser Bescheide werden Sie Erläuterungen finden, falls ihrerseits Fragen auftreten.

Steuerpflichtige, die bisher kein Lastschriftmandat zur Abbuchung erteilt haben, erhalten ein entsprechendes Formular. Die Bescheide werden Ihnen einmalig zugestellt und gelten bis zu einer Änderung fort.

Wir bedauern, dass die Steuererleichterungen, welche durch den Thüringer Landtag beschlossen und in der Öffentlichkeit verkündet wurden, nicht in allen Gemeinden durchgesetzt werden können. Sollten Ihrerseits Fragen auftreten, so können Sie sich innerhalb der Öffnungszeiten an die Ansprechpartner der Finanzverwaltung wenden.

L. Baum

Leiterin Abteilung Finanzen

C. Krumbholz

Gemeinschaftsvorsitzender